Tool zur Abschätzung der störfallrechtlichen Relevanz von Abfällen

Gefährliche Abfälle können bezüglich des Störfallpotentials gleichwertige Eigenschaften besitzen wie gefährliche Stoffe, für die ab entsprechenden Mengenschwellen die Störfall-Verordnung gilt.
Sonderabfall
Bild: lichtkunst.73, pixelio.de

Die störfallrechtliche Einstufung von gefährlichen Abfällen erfordert genaue Kenntnisse über Herkunft, Entstehung bzw. die stoffliche Zusammensetzung und die physikalischen Eigenschaften eines Abfalls. Hierfür wurde in NRW die „Arbeitshilfe für die Einstufung von Abfällen nach Anhang I der 12. BImSchV“ veröffentlicht.

Bis der Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit (KAS-25-Leitfaden) zur „Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung“ von Oktober 2012 überarbeitet und an die CLP-Verordnung angepasst und veröffentlicht ist, soll die o. g. Arbeitshilfe in NRW angewendet werden.

Das nun ergänzend von der Bezirksregierung Köln veröffentlichte Excel-Tool stellt eine DV-gerechte Umsetzung von Zuordnungen der o. g. Arbeitshilfe des MULNV NRW zur Einstufung von Abfällen nach Anhang I der 12. BImSchV dar. Es dient Betreibern und Planer von Anlagen dazu, abzuschätzen, ob ein Betriebsbereich gemäß Störfall-Verordnung vorliegt oder nicht und kann daher bei Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen herangezogen werden.

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