Das Ziel für Treibhausgasemissionen, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem (Non-ETS) fallen, liegt für Deutschland im Jahr 2030 bei -38 Prozent gegenüber 2005. Mit den bestehenden Politiken und Maßnahmen, die im Entwurf des nationalen Plans skizziert sind, ist Deutschland nicht auf Kurs, um dieses Ziel zu erreichen. Im vorgelegten Planentwurf fehlt es auch an Klarheit über den deutschen Beitrag zum EU-Ziel, die Energieeffizienz bis 2030 um 32,5 Prozent zu verbessern. Besser sieht es bei den erneuerbaren Energien aus: Hier kann Deutschland seine Ziele für 2022, 2025 und 2027 sogar übertreffen.
Die Empfehlungen und ausführlichen Bewertungen der Kommission zielen darauf ab, die Mitgliedstaaten bei der Fertigstellung ihrer endgültigen Pläne bis Ende 2019 und bei der wirksamen Umsetzung der Energie- und Klimaziele der EU infolge des Weltklimaabkommens von Paris zu unterstützen. Insgesamt bescheinigt den Mitgliedstaaten zwar erhebliche Anstrengungen, sieht jedoch in allen Mitgliedstaaten Verbesserungsbedarf.
Der Vizepräsident für die Energieunion, Maroš Šefčovič, erklärte dazu: „Mit diesen ersten nationalen Energie- und Klimaplänen wird die Energieunion auf die nationale Ebene geholt: ebenso wie die EU legen nun sämtliche Mitgliedstaaten politische Maßnahmen für die Klima- und Energiewende vor, wobei mit einem umfassenden Ansatz und einer Perspektive von zehn Jahren gearbeitet wird. Alle Mitgliedstaaten haben in relativ kurzer Zeit beeindruckende Entwürfe ausgearbeitet, aber kein Entwurf ist perfekt. Die endgültigen nationalen Pläne sind bis Ende des Jahres zu erstellen, und aus unseren Empfehlungen geht hervor, wo größere Anstrengungen erforderlich sind: So sind etwa die Ziele ambitionierter festzulegen, Politiken detaillierter auszuführen und Investitionsbedarf genauer zu spezifizieren; auch muss mehr für soziale Gerechtigkeit getan werden. Klarheit und Berechenbarkeit sind ein echter Wettbewerbsvorteil im Bereich der europäischen Energie- und Klimapolitik. Wir wollen also diese Chance nun bestmöglich nutzen und den nationalen Plänen den letzten Schliff verleihen.“
Miguel Arias Cañete, Kommissar für Klimapolitik und Energie, fügte hinzu: „Im November haben wir vorgeschlagen, die Europäische Union bis 2050 klimaneutral zu machen. Wir haben deutlich gemacht, welche Richtung wir einschlagen wollen und den ersten Schritt getan. Es ist erfreulich, dass immer mehr Mitgliedstaaten sich anschließen und auf dieses Ziel hinarbeiten. Nach der Bewertung der Entwürfe der nationalen Pläne der Mitgliedstaaten bin ich zuversichtlich gestimmt, da erhebliche Anstrengungen unternommen wurden. Die endgültigen Pläne müssen jedoch noch ambitionierter ausfallen, um die EU auf die Bekämpfung des Klimawandels und die Modernisierung unserer Wirtschaft auszurichten. Ich fordere den Rat auf, eine Debatte über die von der Kommission ermittelten Hauptprioritäten anzustoßen und dazu beizutragen, dass die endgültigen nationalen Pläne ausreichend ambitioniert sind.“
Die Europäische Union hat als erste große Volkswirtschaft einen rechtsverbindlichen Rahmen geschaffen, um ihren Zusagen im Rahmen des Weltklimaabkommens von Paris nachzukommen. In diesem Rahmen haben die Mitgliedstaaten nun zum ersten Mal Entwürfe für integrierte nationale Energie- und Klimapläne (National Energy and Climate Plans, NECPs) ausgearbeitet. In den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz sind die Beiträge aus den nationalen Plänen derzeit nicht ausreichend. Zum Erreichen der Gesamtziele der EU für Klima und Energie muss daher gemeinsam noch ambitionierter vorgegangen werden.
Im Bereich erneuerbare Energien beläuft sich die Lücke auf bis zu 1,6 Prozentpunkte. Im Bereich Energieeffizienz liegt diese bei bis zu 6,2 Prozentpunkten (Primärenergieverbrauch) bzw. 6 Prozentpunkten (Endenergieverbrauch).
Positiv ist, dass die Mitgliedstaaten nun sechs Monate Zeit haben, ihre Zielsetzung auf nationaler Ebene nach oben zu korrigieren. Die nationalen Pläne sollten Unternehmen und dem Finanzsektor Klarheit und Berechenbarkeit verschaffen, damit die erforderlichen privaten Investitionen angeregt werden. Darüber hinaus erleichtern sie es den Mitgliedstaaten, ihre Finanzierungen innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 zu planen.
Mit den Rechtsvorschriften der EU über die Energieunion werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Empfehlungen der Kommission gebührend Rechnung zu tragen oder anderenfalls ihre Gründe, dies nicht zu tun, öffentlich darzulegen. Die Mitgliedstaaten müssen zudem die Öffentlichkeit an der Ausarbeitung der endgültigen nationalen Pläne bis Ende des Jahres beteiligen.
Die Frist für die Einreichung der endgültigen nationalen Pläne ist der 31. Dezember 2019. Die heutigen Empfehlungen und die Mitteilung der Kommission sind Teil eines regelmäßigen Austausches mit den Mitgliedstaaten, mit dem sichergestellt wird, dass die endgültigen Fassungen der nationalen Energie- und Klimapläne bis dahin ausreichend detailliert, solide und ambitioniert sind.
Die Europäische Kommission wird die Mitgliedstaaten bei ihrer Arbeit an der Fertigstellung ihrer nationalen Energie- und Klimapläne bis Ende 2019 unterstützen und dabei auf dem bisherigen ausgezeichneten Kooperationsprozess aufbauen.
Die endgültigen nationalen Energie- und Klimapläne für den Zeitraum 2021-2030 müssen von den Mitgliedstaaten bis Ende 2019 vorgelegt werden.