Dies geschieht im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt. Auf Basis der Orientierungshilfe aus dem vergangenen sei der Mindeststandard im Entwurf entwickelt worden. Alle Erfahrungen des ersten Jahres seien in diesen Standard eingegangen.
Die Erarbeitung eines Mindeststandards setze ein hohes Maß an Expertenwissen voraus. Bei der Erarbeitung des nun vorliegenden Entwurfs sei das Wissen der gesamten Wert-schöpfungskette für alle Materialgruppen eingeflossen.
Das Konsultationsverfahren beginnt am 14. Juni 2019. Die betroffenen Kreise können bis zum 12. Juli 2019 ihre Stellungnahmen abgeben. Daraufhin werden die Stellungnahmen geprüft. In Abstimmung mit dem Umweltbundesamt wird die ZSVR den Mindeststandard zum 1. September 2019 final veröffentlichen.