Die Unternehmen verstießen durch eine Aufteilung der Bezugsquellen bei der Sammlung von Fahrzeugaltbatterien im Zeitraum vom Oktober 2008 bis Juli 2013 gegen das Kartellgesetz. Die beiden Wettbewerber stimmten ihr Verhalten dahin ab, bei kleinen Anfallstellen mit jährlichen Sammelmengen von bis zu einer Tonne nicht in den Wettbewerb zu treten.
Bei der Berechnung der gegen die Banner GmbH beantragten Geldbuße wurde berücksichtigt, dass die Schwere des Verstoßes gering war und dass das Unternehmen bei der Aufklärung des Sachverhalts kooperierte.
Gegen BMG Metall und Recycling GmbH und ihre Muttergesellschaft Eco-Bat Technologies Limited wurde keine Geldbuße beantragt, da diese einen Antrag auf Kronzeugenstatus bei der BWB stellten und die Voraussetzungen erfüllten.
Die Unternehmen stellten den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.