Ziel sei es, so der Verband, die seit dem Jahr 2012 bestehende und spätestens seit 2015 anzuwendende Verpflichtung der Landkreise und Kommunen zur Getrenntsammlung endlich deutschlandweit in die Praxis umzusetzen.
„Das seit 2012 geltende Kreislaufwirtschaftsgesetz ist in seinem Paragrafen 11 eindeutig: Jeder Privathaushalt muss seine Bioabfälle spätestens seit 2015 zum Recycling geben können, idealerweise über eine Biotonne, denn das ist die mit Abstand nutzerfreundlichste Variante. Leider sieht die Praxis anders aus,“ erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Dienstag in Berlin.
Schätzungen zufolge werden Jahr für Jahr bis zu vier Millionen Tonnen organische Abfälle nicht vorschriftsgemäß erfasst und so den Bioabfallbehandlungsanlagen entzogen, heißt es weiter vonseiten des Verbands. Dort könnte aus dem Bioabfall wertvoller organischer Dünger hergestellt werden, der mineralische Rohstoffe einspart, oder es wird Biogas erzeugt, eine erneuerbare Energie.
Stattdessen würden diese Abfälle über den Restmüll entsorgt und gelangen so zur thermischen Verwertung oder in die MBA – mit entsprechenden Konsequenzen, wie BDE- Präsident Kurth betont: „Wenn Bioabfälle entgegen der Vorschrift thermisch verwertet werden, tragen sie zu einem Kapazitätsengpass in den Anlagen bei und diese Kapazitäten stehen dann für andere Abfallströme, die tatsächlich einer Entsorgung zugeführt werden müssen, nicht mehr zur Verfügung. Hier müssen die Landesinnenministerien in ihrer Eigenschaft als Kommunalaufsicht tätig werden und die Landkreise und Kommunen zur konsequenten Umsetzung der Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes drängen.“
Nach Ansicht des Verbandes ist auch das Bringsystem, das in manchen Regionen alternativ zur Biotonne für organische Abfälle angeboten wird, nicht zielführend.
Kurth: „Niemand bringt seinen Teebeutel zu einem Wertstoffhof. Eine reibungslose und mengenrelevante Erfassung von Bioabfällen ist aus unserer Sicht nur über das Holsystem mit der Biotonne möglich. Eine solche Tonne muss für jeden Privathaushalt in Deutschland erreichbar sein. Seit Jahren mahnen Umwelt- und Entsorgungsverbände, dass die Landkreise und Kommunen geltendes Recht auch umsetzen. Das jahrelange Betrachten rechtswidriger Zustände ist inakzeptabel. Die Kommunalaufsicht muss einschreiten, wo dies geboten ist.“