Über die ökologischen Auswirkungen des zunehmenden Kreuzfahrttourismus liegen der Bundesregierung laut ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen keine eigenen Erkenntnisse vor. Flusskreuzfahrtschiffe müssten den rechtlichen Vorgaben des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) entsprechen, heißt es in der Antwort. Hierzu gehöre das Verbot des Einbringens oder der Einleitung von Schiffabfällen in die Wasserstraße. Dies beträfe bei Flusskreuzfahrtschiffen mit mehr als 50 Schlafplätzen auch die Einleitung von häuslichem Abwasser. Anfallende Schiffsabfälle seien nach den Bestimmungen des CDNI zu entsorgen, schreibt die Regierung.
Ihrer Kenntnis nach erfolgt die Entsorgung der Abfälle von Flusskreuzfahrtschiffen „in der Regel ordnungsgemäß“. Nur in wenigen Ausnahmefällen – etwa bei einem Schiff mit defekter Bordkläranlage – hätten die zuständigen Behörden gemäß CDNI und dem ergänzenden Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz (BinSchAbfÜbkAG) Sanktionen verhängen müssen.