Der VDM begrüßt die Anpassungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Dass nun auch die nachgerüsteten Fahrzeuge privater Entsorger von Fahrverboten ausgenommen sind, ist nach Meinung des Metallhandelsverbands eine Maßnahme für Chancengleichheit gegenüber den kommunalen Entsorgern.
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