Das Ministerium für Nachhaltigkeit wolle noch im April die Forcierung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen in der öffentlichen Beschaffung durch Veröffentlichung des Kriterienkataloges verlangen. Baustoff-Recycling soll dabei im Rahmen von sogenannten Zuschlagskriterien eine Bevorzugung jener Anbieter bringen, die Recycling-Baustoffe einsetzen. Im Rahmen des Ministerrates werde eine Selbstverpflichtung aller österreichischer Bundesministerien zu diesem Kriterienkatalog der nachhaltigen Beschaffung beschlossen werden.
Dipl.-Ing. Mag. Thomas Kasper, Präsident des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes, stellte die europäischen Grundlagen im Rahmen der Bauprodukteverordnung vor, die zwingend die Verwendung von Recycling-Baustoffen bei jedem Bauvorhaben fordern. Über das neue Bundesvergabegesetz 2018 wird die Möglichkeit eingeräumt, ökologisch vorteilhafte Kriterien (z.B. Gütezeichen oder Lebenszykluskosten) in der Vergabe zu berücksichtigen.
Der BRV stellt zur leichteren Umsetzung der technischen Vorgaben Merkblätter und Richtlinien zur Verfügung. Dipl.-Ing. Martin Car, Geschäftsführer des BRV, referierte dabei zum neu aufgelegten Merkblatt zur Verwertung von Bodenaushubmaterial, welches die rechtskonforme Verwendung von Boden steigern soll.