„Damit geht das Verbot von einmalig verwendeten Plastikartikeln in die Zielgerade. Das ist ein wichtiger Schritt zur Eindämmung der Plastikverschmutzung und ein großer Erfolg für Österreich. Denn wir haben im Rahmen unserer Ratspräsidentschaft die Trilogverhandlungen zwischen EU-Rat, Parlament und Kommission vorangetrieben und abgeschlossen“, so Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger. Allein die Tatsache, dass rund 50 Prozent des Plastikmülls an europäischen Stränden aus Einwegplastik bestehen, verdeutlicht, wie notwendig hier ein Kulturwechsel ist. „Mit dem Schulterschluss der Mitgliedsstaaten erreichen wir das notwendige Umdenken in der Gesellschaft und auch das konkrete Umsetzen von Maßnahmen, um unser Ziel zu erreichen. Nämlich, dass Einwegkunststoffartikel, die eins zu eins durch nachhaltigere Rohstoffe ersetzt werden können, in Zukunft keine Rolle mehr spielen dürfen.“
Mit der formalen Bestätigung der Einigung im Rat sind die Europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Richtlinie ab 2021 umzusetzen. Dazu gehört das Verbot von Einmalplastikprodukten, für die es nachhaltige Alternativen gibt (etwa Teller, Besteck, Strohhalme), die Reduktion bestimmter Artikel wie Fast-Food-Verpackungen oder Trinkbecher, wie auch die Kennzeichnungspflicht und Entsorgungsempfehlungen bei Produkten mit negativen Umweltauswirkungen (z.B. Feuchttücher, Luftballons). Weiters legt die Richtlinie eine Sammelquote für Einweg-Kunststoff-Flaschen fest. „In Österreich wollen wir die gesetzlichen Weichen schneller stellen. Die Bundesregierung hat bereits im Vorjahr mit einem Ministerratsvortrag beschlossen, die Richtlinie möglichst rasch umzusetzen. Dazu stehen wir“, so Köstinger abschließend.