Kandidieren kann jeder Mitarbeiter eines registrierten Elektrogeräte-Herstellers. Für die Wahl zum Kuratorium ist eine geschäftsleitende Funktion Voraussetzung.
Anfang/Mitte Mai erhalten die bei der stiftung ear registrierten Hersteller bzw. Bevollmächtigten die Einladung zur Abstimmung über die Geschäftsordnungen der Produktbereichsversammlungen (PBV).
Ab Juni stehen die Abstimmungen für die PBV-Vorsitzenden und deren Stellvertreter an. Die Kandidaten können vorgeschlagen werden – wobei man sich auch selbst zur Kandidatur stellen darf. Die PBV-Vorsitzenden und deren Stellvertreter erhalten gleichzeitig einen Sitz in Produktbereichsarbeitsgruppen und der Produktübergreifenden Arbeitsgruppe der Stiftung ear.
Daraufhin wird das Kuratorium besetzt. Die Kuratoriums-Mitglieder beraten und beaufsichtigen den Vorstand der stiftung ear im Rahmen der Vorgaben des ElektroG und der Stiftungsaufsicht.