Am 20.02.2019 einigten sich Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rats und der Kommission im Rahmen ihrer „Trilogverhandlungen“ auf neue Grenzwerte für den Flammhemmer DecaBDE und andere bromierte Diphenylether. Mit den vereinbarten Änderungen soll die Verordnung stärker an die allgemeinen EU-Rechtsvorschriften für Chemikalien angeglichen werden. Auswirkungen hat der neue Grenzwert im speziellen auf das Recycling von Kunststoffen aus Elektronik-Altgeräten.
Die Aufbereiter von Kunststoffen aus Elektroaltgeräten sehen die Halbierung des Grenzwertes von bisher 1.000 ppm auf nun 500 ppm, ohne dass hierfür eine wissenschaftliche Grundlage oder weitere Folgenabschätzungen bestehen, mit Unverständnis.
„Der neue Grenzwert wird das gewünschte Recycling von Kunststoffen aus E-Schrott weiter erschweren“, erklärt bvse-Referent Dr. Thomas Probst. „Die Recyclingquote wird weiter sinken und noch mehr Plastik muss thermisch entsorgt werden. Mit den in der Praxis etablierten Messtechniken wird es schwierig, den neuen Grenzwert sicher einzuhalten. In Folge dessen werden mehr Kunststoffe aussortiert, um den Grenzwert zu garantieren“, so der Kunststoffexperte.
In der Praxis trennen spezialisierte Recycler in einer Kaskade an Verfahren die Kunststoffe aus den Altgeräten auf. Die Fraktion mit Flammhemmern wird thermisch verwertet. Dagegen wird der überwiegende Rest, der geringe Anteile an bromierten Flammhemmern enthalten darf, nach einer weiteren Behandlung als Recyclat weiterverwertet.
„Die nun im Verbrennungsmarkt zusätzlich zu erwartenden Mengen verschärfen die Situation der ohnehin knappen Verbrennungskapazitäten noch einmal mehr“, fügte bvse-Fachreferent Andreas Habel hinzu.
Unter dem rumänischen Ratsvorsitz wurde am Dienstag vereinbart, das Flammschutzmittel DecaBDE in die Stoffliste aufzunehmen und den Wert für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen auf 10 mg/kg für den Fall festzulegen, dass DecaBDE in Stoffen enthalten ist. Darüber hinaus wurde der unbeabsichtigte Spurenkontaminationswert für die Summe aller bromierter Diphenylether (BDEs), einschließlich DecaBDE, auf 500 mg/kg festgesetzt, wenn sie in Mischungen und Gegenständen enthalten sind. Weiterhin soll eine Überprüfungsklausel alle Auswirkungen des Grenzwerts von 500 mg/kg auf Gesundheit und Umwelt für die Summe aller BDEs bewerten.
Das Abkommen wird den EU-Botschaftern zur Billigung im Namen des Rates nach der technischen Überarbeitung des Textes vorgelegt. Das Parlament und der Rat werden dann aufgefordert, den Verordnungsvorschlag in erster Lesung anzunehmen.