Ebenso ist ein offener Anwendungsbereich eingeführt worden, sodass sich nun wirklich jedes Elektrogerät einer Kategorie zuordnen lässt. Wie gestalten sich beide Neuerungen in der Praxis? Das ist bei der Europäischen Kommission am vergangenen Freitag, 8. Februar, in Brüssel erörtert worden.
Als Delegation des European WEEE Registers Network (EWRN) –dem Zusammenschluss der nationalen Register für Elektro‐ und Elektronikgeräte der Mitgliedsstaaten – waren dessen Präsident Alexander Goldberg, Vorstand der deutschen Stiftung Elektro‐Altgeräteregister, und Dominic Henry, Geschäftsführer der irländischen The Producer Register Ltd., zur Kommissionssitzung eingeladen. Sie sprachen vor der Experts‘ Group on WEEE, den Experten der Mitgliedsstaaten für Elektro‐ und Elektronikgeräte, über die Umsetzung der WEEE-Richtlinie
Ziel der Verringerung der Gerätekategorien im vergangenen Jahr war ein Bürokratieabbau sowohl auf der Seite der Hersteller als auch auf der der nationalen Register. Aktuell wird in Wärmeübertrager, Bildschirmgeräte, Lampen, Großgeräte, Kleingeräte sowie kleine IT‐ und Telekommunikationsgeräte differenziert. „Doch in der Praxis kann die Unterscheidung in kleine und große Geräte den früheren Aufwand verdoppeln; die Unterscheidung in Kleingeräte und kleine IT‐ und Telekommunikationsgeräte sogar verdreifachen“, schilderte Alexander Goldberg die ersten Erfahrungen. Grund dafür ist, dass manche der Hersteller ihre bis Mitte August 2018 gültige Registrierung und Mitteilungen für zum Beispiel nur eine Gerätekategorie nun in zwei oder drei der neuen Kategorien aufsplitten und damit ausdifferenzieren müssen.
Auch die Einführung des offenen Anwendungsbereichs habe für zusätzlichen Aufwand aufseiten von Herstellern und nationalen Registern gesorgt, so Goldberg weiter. Lösungsansätze mussten gefunden werden, wie z.B. mit Kleidung oder Möbelstücken mit elektrischen Funktionen umzugehen ist. Um Fehlinterpretationen bei der Zuordnung zu den Kategorien im offenen Anwendungsbereich zu vermeiden, wurde vom EWRN ein Anleitungsdokument herausgegeben.
Innerhalb des offenen Anwendungsbereichs kommt der Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen nochmals größere Bedeutung zu; denn letztere fallen nicht in den Anwendungsbereich und sind damit nicht registrierungspflichtig. In den nächsten Monaten wird auch hierzu ein Anleitungsdokument des EWRN erscheinen.
Wie sehen nun die nächsten Schritte bei der Umsetzung der WEEE‐Richtlinie 2012/19/EU aus? Ab dem 1.01.2020 dürfen sich die Hersteller von Elektro‐ und Elektronikgeräten auf ein europaweit einheitlicheres Format bei der Registrierung ihrer Produkte einstellen. Gleiches gilt für die abzugebenden Ist‐Input‐Mitteilungen der in Umlauf gebrachten Geräte. Die ursprünglich angedachte Harmonisierung der Meldefrequenz auf eine quartalsweise Taktung wurde vorerst zurückgestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt geben die Hersteller ihre Mitteilungen je nach Land entweder an ein kollektives Rücknahmesystem und bzw. oder an das nationale Register ab. Die WEEE‐Richtlinie vermag jedoch nur in denjenigen Ländern die Meldefrequenz zu vereinheitlichen, in denen die Hersteller direkt an das nationale Register reporten. In vielen Mitgliedsstaaten geben die Hersteller ihre Mitteilungen üblicherweise monatlich über Compliance Schemes, sprich kollektive Rücknahmesysteme, ab. Von diesen wiederum werden in der Regel einmal im Jahr die gesammelten Meldungen an das nationale Register weitergegeben. „Daher benötigen wir einen neuartigen Ansatz, der eine über alle Mitteilungswege hinweg gangbare Harmonisierung sicherstellt“, betonte Goldberg.
Das EWRN, vertreten durch Goldberg, hat gegenüber der Europäischen Kommission bereits seine Unterstützung zugesagt, um an einer echten Harmonisierung der Mitteilungsfrequenz mit zu arbeiten.