Der Vorsitzende des BDE-Regionalverbandes Nord, Lutz Siewek: „Erstes Feedback aus Hamburg und Niedersachsen stimmt positiv. Die politischen Entscheider sind sich der Marktmacht der öffentlichen Hand bewusst und sehen inzwischen immer mehr die Chancen, die mit dem sogenannten Green Public Procurement verbunden sind. Jetzt muss den Worten auch das Handeln folgen.“
Namentlich lobte Siewek die Resonanz der Hamburger Behörde für Umwelt und Energie wie auch des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. Siewek: „Nachhaltige Beschaffung muss in allen Verwaltungen Chefsache werden. Das Thema muss ressortübergreifend gedacht werden. Nachhaltigkeit ist kein Nischenthema für die jeweiligen Umweltpolitiker.“ Auch auf den „Verpackungsguide“, den die Hamburger Stadtreinigung auf dem Hamburger Abfallwirtschaftsgipfel vorstellte, nahm Siewek Bezug: „Das Motto des Verpackungsguides „Recycling fängt beim Einkauf an“ gilt nicht nur für den Endverbraucher, sondern erst recht für Großverbraucher wie die Stadt Hamburg selbst.“ Der BDE-Regionalverband Nord umfasst neben Hamburg und Niedersachsen auch Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
In einer konzentrierten Aktion wirbt der BDE Berlin seit etwa einem Jahr intensiv bei den öffentlichen Händen für eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe von Aufträgen. Insbesondere Recyclingrohstoffe wie Kunststoffrezyklate oder Recyclingbeton – in der öffentlichen Beschaffung auch bekannt als Green Public Procurement – müssen aus Sicht des BDE stärker zum Einsatz kommen. Nach Ansicht des Verbandes werden jedoch nur konkrete Umsetzungspläne und Maßnahmen der öffentlichen Hand für einen Schub beim Green Public Procurement sorgen. Der BDE wirbt daher bei Entscheidern in Bund und Land dafür, dass Beschaffungsstellen künftig in Einzelfällen begründen müssen, warum sie Primärrohstoffe bei der Beschaffung bevorzugen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Die öffentliche Hand ist der entscheidende Treiber beim Einsatz von Recyclingrohstoffen – sei es als Rezyklate in Produkten oder als Ersatzbaustoffe bei Bauprojekten. Zwar eröffnet das europäische Vergaberecht große Chancen für die nachhaltige öffentliche Beschaffung. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Green Public Procurement haben in vielen EU-Mitgliedstaaten, auch in Deutschland, aber kaum etwas bewirkt; die Chancen bleiben ungenutzt. Klare Kriterien für die Lieferantenauswahl unter Nachhaltigkeitsaspekten tun not. Nur so wird die Rohstoffwende auch in den Köpfen gelingen.“
Schon heute statuiert § 97 GWB zu den Grundsätzen der Vergabe, dass bei der Vergabe umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden. Auch § 45 KrWG (Pflichten der öffentlichen Hand) fordert unter anderem, dass die Behörden des Bundes bei der Beschaffung von Material und Gebrauchsgütern und Bauvorhaben zu prüfen haben, ob und in welchem Umfang Erzeugnisse eingesetzt werden können, die durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling aus Abfällen hergestellt worden sind. Ähnliche Regelungen finden sich auch in den jeweiligen Gesetzen der Bundesländer.