Unternehmen in Deutschland wendeten im Jahr 2016 für Umweltschutzleistungen 41,1 Milliarden Euro auf, die privaten Haushalte 14,3 Milliarden Euro und der Staat 10,8 Milliarden Euro.
Die Ausgaben für Umweltschutzleistungen verteilen sich auf die Bereiche Abwasserwirtschaft (45 %), Abfallwirtschaft (34 %), Vermeidung und Beseitigung von Umweltverunreinigungen (14 %) sowie auf Arten- und Landschaftsschutz, Forschung und Entwicklung und sonstige Umweltschutzaktivitäten (7 %).
Die umweltbezogenen Steuern von inländischen privaten Haushalten lagen im Jahr 2016 bei rund 31,4 Milliarden Euro. Sie trugen damit zu 54 % zum gesamten umweltbezogenen Steueraufkommen (58,5 Milliarden Euro) bei. Inländische Unternehmen zahlten 2016 rund 26,2 Milliarden Euro. Im Ausland ansässige Haushalte und Unternehmen leisteten an den deutschen Fiskus 0,8 Milliarden Euro.
Als umweltbezogene Steuern werden solche Steuern bezeichnet, die umweltschädliche Aktivitäten verteuern und somit Anreize zu umweltfreundlichem Verhalten setzen. Am aufkommensstärksten waren im Jahr 2016 die Energiesteuer (früher: Mineralölsteuer) mit rund 40,1 Milliarden Euro sowie die Kraftfahrzeugsteuer mit knapp 9,0 Milliarden Euro. Weitere bedeutende umweltbezogene Steuern waren die Stromsteuer (6,5 Milliarden Euro), die Luftverkehrsteuer sowie die im Rahmen des europäischen Emissionshandels versteigerten Emissionsberechtigungen (jeweils 1,1 Milliarden Euro).
Weitere im Strompreis enthaltene Umlagen, wie etwa die Erneuerbare-Energien-(EEG)-Umlage, fallen definitionsgemäß weder unter die Umweltsteuern noch unter die Umweltschutzausgaben. Sie sind daher nicht enthalten.