Ziel der EU-Kommission sei es, Regeln für Produkte im EU-Binnenmarkt festzulegen, um mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Im Fokus stünden dabei Produkte, die schon in der Herstellung Klima und Umwelt besonders stark belasten und einen hohen Rohstoffverbrauch haben.
Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollte schon in der Designphase auf Umwelt– und Klimaschutz und einen möglichst geringen Rohstoffeinsatz geachtet werden. BDE-Präsident Peter Kurth: „Der erweiterten Herstellerverantwortung kommt hier eine besonders große Bedeutung zu. Die Hersteller müssen in der Produktentwicklung und der Herstellung darauf achten, dass ihre Erzeugnisse recyclingfähig und wiederverwendbar sind. Einen Mindestrezyklatanteil halten wir für den richtigen Weg, um den Energieverbrauch bei der Herstellung zu reduzieren, Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen.“
Aber auch in der Nutzungsphase müssten Produkte, die aus zurückgewonnenen Stoffen hergestellt wurden, eine größere Bedeutung erhalten. Kurth: „Die öffentliche Hand muss bei ihrer Beschaffung deutlich stärkere Zeichen setzen und diese auf Produkte ausrichten, die der Kreislaufwirtschaft entstammen oder aber einer Kreislaufwirtschaft dienlich sind. Das Schlüsselwort heißt hier Green Public Procurement. In einzelnen Bundesländern beobachten wir bereits Gesetzesvorlagen, die in die richtige Richtung gehen. Besser wäre es aber, wenn die EU hier verbindliche Vorgaben formuliert.“
Bereits im Jahr 2015 hatte sich die EU in ihrem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft darauf verständigt, Optionen und Maßnahmen für verschiedene Bereiche der EU-Produktpolitik prüfen zu wollen.
Die Europäische Kommission untersucht derzeit, inwieweit EU-Instrumente für die Produktpolitik einen Übergang zur Kreislaufwirtschaft erleichtern und ob es mögliche Lücken oder Hindernisse auf dem Weg dorthin gibt. Die Erkenntnisse aus der heute zu Ende gehenden öffentlichen Konsultation sollen für das Regelwerk berücksichtigt werden.