„Mit der heutigen Einigung treten wir der Verschmutzung unserer Naturlandschaften und Lebensräume durch steigenden Plastikmüll entschlossen entgegen“, so Umweltministerin Elisabeth Köstinger, die das Dossier für die EU-Mitgliedsstaaten verhandelt hatte.
Insgesamt geht man davon aus, dass der Anteil des Plastikmülls 80-85% des „maritime littering“ beträgt. 50% des Plastikmülls an Europäischen Stränden besteht aus „Einwegplastik“ (davon entfallen wieder 86% auf die zehn häufigsten Produktgruppen).
„Der Kampf gegen die Plastikplage ist eine der größten Aufgaben, die wir derzeit haben“, sagt Köstinger. Österreich hatte daher vor wenigen Wochen – als drittes EU-Land – ein Verbot von Kunststoff-Tragetaschen ab 2020 angekündigt. Die nun erzielte Einigung auf EU-Ebene war seit Monaten verhandelt worden und wurde heute früh positiv abgeschlossen.
Erste Details zur Einigung auf EU-Ebene:
Verbot: Das Inverkehrbringen von Einwegplastikprodukten für die es eine nachhaltigere Alternative gibt (ab Anfang 2021). Davon betroffen sind:
- Wattestäbchen
- Teller
- Besteck
- Strohhalme
- Luftballonstäbe
Reduktion: Spürbare Verminderung des Verbrauchs (für die es keine nachhaltigere Alternative gibt). Davon betroffen sind:
- Trinkbecher
- Behältnisse für Lebensmittel (Lebensmittelverpackungen)
Produktanforderungen: Getränkebehälter, dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Verschlüsse und Deckel am Behälter befestigt sind. 5 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie. Davon betroffen sind Getränkeflaschen (nur Kunststoff-Flaschen)
Kennzeichnungspflichten: Bestimmte Produkte (mit einem gewissen Kunststoffgehalt) zum einmaligen Gebrauchen sollen gekennzeichnet werden und es muss auf negativen Umweltauswirkungen hingewiesen werden. Davon betroffen sind:
- Hygieneeinlagen
- Trinkbecher
- Feuchttücher
Erweiterte Herstellerverantwortung: Hersteller von Kunststoffprodukten sollen künftig einen Beitrag zu den Kosten für die Sammlung und das Verwerten ihrer Produkte leisten.
Getrennte Sammlung: Sammelquote für Einweg-Kunststoff-Flaschen bis 2025 77 % und bis 2029 90%.