Als „abfallpolitischer Meilenstein“ begrüßt VOEB-Präsident Hans Roth das Ergebnis der Trilogverhandlungen über den Richtlinienvorschlag zum Thema Einwegplastik. Positiv bewertet der VOEB vor allem das erreichte Verhandlungsergebnis im Hinblick auf die Verwendung von Kunststoffrezyklaten. Die neue Richtlinie sieht vor, dass Produzenten von PET-Einwegflaschen bis 2025 einen Anteil an Kunststoffrezyklaten von mindestens 25 Prozent in ihren Produkten verwenden müssen. Bis 2030 soll der Anteil in allen Getränkebehältern aus Einwegkunststoffen auf 30 Prozent gesteigert werden. „Mit der Festlegung eines Mindestanteils an Rezyklaten bei neuen Produkten kann die Nachfrage nach Recyclingrohstoffen gesteigert werden und dadurch ein Markt für Rezyklate entstehen“, freut sich Roth. Der VOEB fordert seit Jahren, dass Hersteller einen höheren Anteil an Rezyklaten bzw. Sekundärrohstoffen bei der Entwicklung ihrer Produkte verwenden.
Das übergeordnete Ziel der EU war es, der Verschmutzung der Weltmeere durch Produkte aus Einwegkunststoff entgegen zu wirken. Nun konnten sich die Europäische Kommission, das Europaparlament und der Europäische Rat auf einen Richtlinienvorschlag einigen. So sollen künftig Wattestäbchen, Teller und Besteck, Strohhalme sowie Rührstäbchen aus Einwegplastik zukünftig verboten sein. „Die österreichische Ratspräsidentschaft hatte im November angekündigt, die Verhandlungen zum Thema Einwegkunststoff noch in diesem Jahr abschließen zu wollen. Dieses Versprechen hat sie eindrucksvoll eingelöst. Diese Richtlinie ist ein Meilenstein für die europäische Kreislaufwirtschaft!“, so Roth.
Zusätzlich zur Steigerung der Verwendung von Kunststoffrezyklaten sieht die neue Richtlinie eine neue Quote zur Getrenntsammlung von Getränkegebinden vor: Bis 2025 sollen 77 Prozent aller Trinkflaschen aus Einwegkunststoffen in der EU getrennt erfasst werden. Bis 2029 soll die Quote auf 90 Prozent gesteigert werden. Um diese Zielerreichung erfolgreich zu meistern, sind große Anstrengungen von allen Akteuren notwendig.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag die Ausweitung der erweiterten Herstellerverantwortung für Produkte vor. So müssen Hersteller verstärkt in die Verantwortung genommen werden und für die Entsorgungs- und Säuberungskosten für die von ihren Produkten verursachte Umweltverschmutzung aufkommen.
„Wir stehen am Anfang einer erfolgreichen Kreislaufwirtschaft. Jede Maßnahme, die eine Steigerung der Verwendung von Sekundärrohstoffen zur Folge hat, ist ein Schritt in die richtige Richtung. In Zukunft müssen noch weitere, vergleichbare Anreize geschaffen werden, damit noch mehr Rezyklate für die Herstellung neuer Produkte eingesetzt werden“, fügte Roth hinzu. Die österreichische Entsorgungs- und Ressourcenwirtschaft ist sich hier ihrer Verantwortung bewusst und wird einen wichtigen Beitrag in Richtung Umweltschutz leisten.
Am 20. Dezember werden die nationalen Umweltminister offiziell die verhandelte Richtlinie unterzeichnen. Die Mitgliedstaaten haben für die Umsetzung in nationales Recht zwei Jahre Zeit.