Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „In der Entsorgungswirtschaft beobachten wir bundesweit eine zunehmende Konzentration. Viele kleinere Wettbewerber wurden in den vergangenen Jahren von einem der großen Player erworben. Oft erzielen diese Unternehmen nur kleinere Umsätze, so dass eine Prüfung der wettbewerblichen Auswirkungen durch das Bundeskartellamt gesetzlich gar nicht möglich ist.“
Müntefering-Gockeln betreibt einen größeren Containerdienst im Ruhrgebiet, eine Sortieranlage für Gewerbeabfälle sowie eine größere Anlage zur Aufbereitung von Altholz. Containerdienste entsorgen neben Baustellen vor allem auch die Abfälle von Gewerbe- und Industriebetrieben.
Andreas Mundt weiter: „In dem vorliegenden Fall ging es um spezielle Entsorgungsmärkte im Ruhrgebiet. Dort hat Remondis zwar eine sehr starke Marktposition. Neben Remondis gibt es aber noch sehr viele, wenn auch kleinere Wettbewerber. Eine Untersagung des Vorhabens war daher im Ergebnis nicht gerechtfertigt. Nach den Ermittlungen ist aber klar, dass Remondis in bestimmten Bereichen – vor allem bei den Müllverbrennungsanlagen – über große Vorteile gegenüber den Wettbewerbern verfügt. Weitere Zukäufe müssten wir uns deshalb gegebenenfalls auch sehr genau ansehen.“
Remondis habe im Ruhrgebiet bei der Erfassung nicht-gefährlicher Gewerbeabfälle (Containerdienste) eine sehr starke Marktstellung mit hohen Marktanteilen erlangt. Hinzu komme, dass Remondis aufgrund von bestehenden Beteiligungen und Verträgen Zugriff auf einen großen Teil der frei verfügbaren Müllverbrennungsmengen hat. Wettbewerber hätten dagegen zum Teil Schwierigkeiten, ihre Abfälle zur Verbrennung in den Müllverbrennungsanlagen in der Region unterzubringen. Die Stärke bei der Erfassung der nicht gefährlichen Gewerbeabfälle und der Zugriff auf die Müllverbrennungsanlagen verschafften Remondis erhebliche Vorteile gegenüber den Wettbewerbern. Es habe sich aber auch herausgestellt, dass es gerade in der Region Ruhrgebiet mit seiner starken industriellen Prägung noch einer Vielzahl von kleineren Containerdiensten gebe, sodass das Vorhaben wegen dieser besonderen regionalen Umstände freigegeben werden konnte.
Das Bundeskartellamt habe zudem untersucht, ob die neue Pflicht zur Sortierung von gemischten Gewerbeabfällen, die von der Gewerbeabfallverordnung ab dem 1. Januar 2019 vorgeschrieben ist, zu einer Marktverschließung führen könnte. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Gemische von gewerblichen Abfällen nicht mehr ohne vorherige Sortierung in Müllverbrennungsanlagen verwertet werden. Da Remondis in der betroffenen Region unlängst bereits ein Unternehmen erworben hat, das – neben Müntefering-Gockeln – über eine entsprechende Sortieranlage verfügt, haben zahlreiche Marktteilnehmer die Sorge geäußert, dass Remondis sie vom Zugang zu Sortieranlagen abschotten könnte. Die Ermittlungen hätten jedoch gezeigt, dass die Wettbewerber bereits über so große Kapazitäten für die Sortierung gemischter Gewerbeabfälle verfügen bzw. die Errichtung entsprechender Anlagen planen, dass Remondis auch durch den Erwerb von Müntefering-Gockeln nicht in die Lage versetzt wird, Wettbewerber von der Sortierleistung abschotten zu können. Vielmehr sei nach dem Ergebnis der Ermittlungen damit zu rechnen, dass ausreichend Kapazitäten zur Vorbehandlung gemischter Gewerbeabfälle im Laufe der nächsten zwei Jahre verfügbar werden.
Auch im Bereich der Altholzaufbereitung erreiche Remondis durch den Zusammenschluss eine starke Marktstellung. Angesichts der Tätigkeit weiterer bedeutsamer Unternehmen im Markt habe das Vorhaben jedoch auch deswegen nicht untersagt werden müssen.