Praxisleitfaden für Abfälle aus dem Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 304 „Vom Abfall zum Abfallschlüssel - Ein Praxisleitfaden für Abfälle aus dem Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Foto: Stephanie Hofschlaeger/pixelio.de

Beim Rückbau von Gebäuden fallen unterschiedlichste Abfälle an, deren geordnete und schadlose Verwertung beziehungsweise Beseitigung sicherzustellen ist. so die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA). Neben bedeutsamen Abfallströmen, wie den mineralischen Abfällen Bauschutt und Bodenaushub, fallen eine Vielzahl anderer nichtmineralischer Abbruchmaterialien, wie zum Beispiel Metalle, Kunststoffe, Verbundmaterialien oder Holzabfälle, an, heißt es weiter. Die Verantwortung für eine gesetzeskonforme Entsorgung dieser anfallenden Abfälle obliege dem Abfallerzeuger respektive dem Abfallbesitzer des jeweiligen Bauvorhabens.

Für eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen (Verwertung und/oder Deponierung/Beseitigung) sei eine abfallrechtliche Deklaration zwingend erforderlich. Insbesondere für Planer, Abfallerzeuger und -besitzer, die selten oder noch nie mit einer solchen Aufgabenstellung konfrontiert worden sind, stellt dies oft eine große Herausforderung dar, ist die DWA überzeugt. Mit dem vorliegenden Merkblatt bietet der DWA-Fachausschuss KEK-12 „Bau- und Bodenabfälle“ hierfür eine Hilfestellung. Es vertieft in diesem Sinne das Merkblatt DWA-M 303 „Wiedernutzbarmachung von kleinen Grundstücken – Abbruch, Rückbau und geordnete Entsorgung“ hinsichtlich der Bestimmung des zutreffenden Abfallschlüssels.

Durch die im Jahr 2016 in Kraft getretene Anpassung der bestehenden Abfallverzeichnisverordnung an chemikalienrechtliche Vorschriften wurde die Einstufung von Abfällen hinsichtlich der Gefährlichkeitsmerkmale geändert. Allerdings existieren für etliche dieser Reststoffe keine bundeseinheitlichen Grenzwerte bezüglich der Beurteilung ihrer Gefährlichkeit, heißt es weiter. Daher sind die im Merkblatt erfassten länderspezifischen Grenzwerte von einstufungsrelevanten Parametern der Gefährlichkeitsbeurteilung hilfreich. Im Unterschied zu nicht gefährlichen Abfällen sind gefährliche Abfälle immer überwachungsbedürftig und die ordnungsgemäße Entsorgung ist gemäß der Nachweisverordnung zu dokumentieren.

Das Merkblatt wurde vom DWA-Fachausschuss KEK-12 „Bau- und Bodenabfälle“ (Obfrau: Prof. Dr.-Ing. Angelika Mettke) erstellt und hat insgesamt die Zielsetzung, allen Akteuren für die im Baubereich anfallenden Abfälle – mit Ausnahme von Bodenaushub – eine praxisnahe Hilfestellung an die Hand zu geben, die diese in die Lage versetzt, den jeweils zutreffenden Abfallschüssel zu ermitteln. Hierbei wird auf spezifische Regelungen der einzelnen Bundesländer hingewiesen und die Anpassung des Abfallverzeichnisses an das Chemikalienrecht berücksichtigt.

Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 304 wird bis zum 28. Februar 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Josefine Dahmen, dahmen@dwa.de.

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist er als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.