Die Hersteller sollten laut der Deutschen Umwelthilfe (DUH) dazu verpflichtet werden, ihre Produkte wiederverwendbar und recyclingfähig zu gestalten, ein Sammelsystem aufzubauen und ein Recycling nach dem Produktlebensende sicherzustellen. Das Prinzip der Produktverantwortung, bei denen Hersteller die Verantwortung und Kosten des Umgangs mit ihren Produkten am Ende des Lebenszyklus übernehmen, werden von den EU-Institutionen als geeignetes Mittel zur Erreichung von Recycling- und Klimaschutzzielen empfohlen.
Allein in Deutschland werden nach Angaben der DUH jedes Jahr rund 400.000 Tonnen alte Teppichböden verbrannt – mit negativen Folgen für das Klima. Durch die Verbrennung werden nicht nur massenhaft wertvolle Kunststoffe vernichtet, heißt es weiter, sondern auch unnötigerweise Klimagase freigesetzt. Klimaschonender wäre die Verwendung bereits hergestellter Materialien, anstatt Teppichböden aus Neumaterial zu produzieren. Damit die Produkte stofflich optimal genutzt werden können, muss jedoch das Ökodesign von vornherein stimmen. Weil die Hersteller hierzu bislang keine ausreichende Bereitschaft zeigen, sollten sie durch eine gesetzlich festgelegte Produktverantwortung dazu verpflichtet werden.
„Teppichböden enthalten hochwertige, für das Recycling geeignete Kunststoffe. Diese werden jedoch nicht genutzt, sondern nahezu vollständig verbrannt. Wir sprechen bei rund 400.000 Tonnen Teppichböden im Jahr von bedeutsamen Mengen. In der Verpackungsbranche und bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten wird ein großer Aufwand um jeden Prozentpunkt beim Recycling betrieben. Umso unverständlicher ist es, dass Hersteller von Teppichböden mit der Verbrennung von Wertstoffen nahezu unbemerkt eine steinzeitliche Entsorgungs- und Klimapolitik betreiben. Bundesumweltministerin Svenja Schulze muss endlich eingreifen und durch die Einführung einer gesetzlichen Produktverantwortung sicherstellen, dass dieser Industriebereich Ökodesign, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz in der Praxis umsetzt“, sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
„Wir schätzen die Rücknahmemengen von Teppichen für ein Recycling auf rund drei Prozent der in Verkehr gebrachten Menge. Das ist mit einer nachhaltigen Produktpolitik, dem Klimaschutzziel der Bundesregierung und der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht vereinbar. Ein ´Weiter so´ darf es nicht geben. Dass recyclingfähige Produkte und Rücknahmesysteme in der Teppichbodenbranche umsetzbar sind, zeigen Unternehmen wie Desso und Interface. Doch solche guten Initiativen sind seit Jahrzehnten leider die Ausnahme“, kritisiert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Ein am 4. Dezember 2018 von Eunomia Consulting & Research Ltd im Auftrag der Changing Markets Foundation veröffentlichter Forschungsbericht gibt Entscheidungsträgern in EU-Mitgliedstaaten wichtige Hinweise darauf, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Teppichbodenindustrie nachhaltiger zu gestalten. Eunomia ist ein unabhängiges Beratungsinstitut mit besonderer Expertise im Bereich Kreislaufwirtschaft.
Der Eunomia-Bericht zur Kreislaufführung von Teppichböden enthält konkrete Vorschläge für verbindliche Ökodesign-Anforderungen, Mindeststandards für recycelte Inhaltsstoffe und einen Produktpass für Teppichböden mit Angaben zur Materialzusammensetzung. Neben der Produktverantwortung, werden auch Anreizsysteme zur Nachfrage nach Recyclingprodukten, wie zum Beispiel die öffentliche Beschaffung sowie ein EU-weites Label für „grüne Teppichböden“ empfohlen. „Die Ergebnisse des Forschungsberichtes von Eunomia zeigen, dass Produktverantwortung, Recyclingfähigkeit und ein grünes Produktlabel zentrale Elemente sind, um eine echte Kreislaufwirtschaft für Teppichböden zu entwickeln. Wir sehen uns in unseren bisherigen Forderungen bestätigt“, sagt Fischer.