„Wir müssen beim Thema Kunststoffrecycling unterscheiden zwischen Verpackungskunststoffen mit Zykluszeiten von bis zu einem Jahr sowie Kunststoffen, die bis zu 50 Jahre an den Metallen verbleiben – wie an den Kabeln, Gebäuden oder auch Autos“, erklärt Ralf Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Metallhändler. „Beide Bereiche müssen fachlich unterschiedlich bewertet werden. Auch die notwendigen Konsequenzen für das Recycling können sehr unterschiedlich sein. Der VDM wird sich verstärkt in die spezifischen Herausforderungen der zweiten Gruppe einbringen.“
Die Positionen des Verbands und der Recycler sind dazu:
- Umweltschutz muss beim Kunststoff am Anfang des Lebenszyklus beginnen (Produktdesign). Das bedeutet:
- bei der Herstellung von Kunststoff, und Produkten in denen Kunststoff vorhanden ist.
- beim Import von Kunststoff, und Produkten in denen Kunststoff vorhanden ist.
• Das Recycling steht am Ende des Lebenszyklus und muss die Fehler, die beim Produktdesign entstanden sein können durch umweltgerechte Verwertungsmethoden beseitigen. Beispiel: Früher durften PCB und DecaBDE in Kabelummantelungen oder in Kunstoffen der Autoindustrie eingesetzt werden. Dies war legal und Stand der Technik. Heute muss dieser Kunststoff nach dem aktuellen, sich sehr schnell verändernden Recht und den heute geltenden Grenzwerten recycelt werden, während diese Regeln bei der Herstellung des Produktes noch nicht existierten. Der Recycler trägt also de facto die Produktverantwortung, die eigentlich der Hersteller hat.
• Abfälle, die heute ins Recycling gehen, können somit nicht den Grenzwerten entsprechen, die aktuell festgelegt werden sollen. Es muss dem Recycler also ermöglicht werden, mit Material umzugehen und es zu verwerten, das nicht den heute geltenden oder künftigen strengen Grenzwerten entspricht. Wer das nicht akzeptiert, verhindert Recycling.
• Wichtig sind sinnvolle, umweltgerechte Absatzwege für Kunststoffe aus dem Recycling. Kunststoffe aus dem Recycling müssen absetzbar sein, denn das europäische Abfallrecht stellt die Verwertung vor die Beseitigung. Um diese Recyclingziele der EU zu erreichen, müssen auch Kunststoffe aus dem Recycling, die höhere Grenzwerte aufweisen, noch einem Absatzmarkt finden. Wir erkennen an, dass für gewisse Anwendungen, beispielsweise Lebensmittelverpackungen oder Spielzeug, recycelte Kunststoffe nicht geeignet sind. Auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Kunststoffe aus dem Recycling sinnvoll einzusetzen. Recycelte Kunststoffe müssen zumindest in Produkten eingesetzt werden können, bei denen von einer Gesundheitsgefährdung nicht auszugehen ist. Hier sind die Hersteller und die Politik gefordert Ausnahmen zu ermöglichen.
• Bedingt durch die Globalisierung gelangen immer mehr Kunststoffe in Produkten in die EU. Diese Kunststoffe entsprechen oftmals nicht den in der EU geltenden Gesetzen, müssen aber nach den in der EU geltenden Kriterien recycelt und einer Wiederverwendung zugeführt werden. Auch deshalb ist es erforderlich, dass für das Recycling von Kunststoffen Ausnahmen im Bereich der Grenzwerte zugelassen werden. Will man dies nicht, müsste in letzter Konsequenz der Import von Produkten mit Grenzwerten, die über dem EU Standard liegen, verboten werden.
• Recycling von Kunstoffen ist wichtig, denn Recycling schützt unsere Umwelt. Es ist deshalb unerlässlich, das Recycling von Kunststoffen zu fördern. Wird das Recycling durch zu enge Grenzwerte oder die unsachgemäße Einschränkung von Absatzmärkten gehemmt, hätte dies massive Auswirkungen auf die Umwelt. Auch im Hinblick auf die CO2-Einsparung und die CO2-Bilanz wären die Folgen kontraproduktiv, wie folgende Beispiele aus Österreich zeigen: Durch die Verwertung von Kunststoffen, Glas und Metallen aus Elektroaltgeräten, Altautos und Kabel ergibt sich allein in Österreich eine Co2-Ersparniss von 251.013.710 kg (bei 100% Recycling von Kunststoffen). Das Entspricht dem Co2 Ausstoß durch den Jahresstromverbrauch von einer Stadt mit ca. 290.000 Einwohnern (ungefähr so groß wie Graz). Wenn man nur noch 20% der Kunststoffe aufgrund der POP-Verordnung recycelt werden dürfen, werden 59.513.810 kg CO2 weniger eingespart. Das Entspricht den Co2 Ausstoß durch den Jahresstromverbrauch von einer Stadt mit ca. 70.000 Einwohnern (wie Villach). Wenn man keine Kunststoffe mehr recycelt, aufgrund von POP, CLP und REACH- Verordnung, kann spart man um 74.392.270 kg weniger CO2 ein. Das Entspricht den Co2 Ausstoß durch den Jahresstromverbrauch von einer Stadt mit ca. 86 tausend Einwohnern, oder dem Co2- Equivalent von 1.014 Lkw-Tankzügen mit Dieselkraftstoff.