Nach dem Gesetzesentwurf soll den zuständigen Behörden zur Überwachung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen von Kontrollen bestimmte Daten (auch automatisiert) erheben, speichern und verwenden zu dürfen. Insbesondere soll nach § 63 c I Nr. 3 des Entwurfes die Möglichkeit geschaffen werden, ein Bild des Fahrers zu machen.
Nach Meinung des bvse sei die Durchsetzung und Überwachung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten auch auf andere Weise, beispielweise durch Kontrollen vor Ort, möglich. Denkbar ist aus Sicht des Verbandes auch, eine ausschließliche Halterhaftung für Verstöße gegen Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote zu schaffen. So könnte zumindest auf das Bild des Fahrers verzichtet werden.
Der bvse stellt diese Regelung auch in Zusammenhang mit der im Mai in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung, die auch den Umgang mit Lichtbildern regelt.
„Die Umsetzung dieser datenschutzrechtlichen Regelung belastet insbesondere kleine und mittelständische Entsorgungsunternehmen enorm. Den Unternehmen strenge Regelungen des Datenschutzes aufzuerlegen und seitens des Staates zur vereinfachten Durchsetzung des Dieselfahrverbotes Lichtbilder aufnehmen zu dürfen, halten wir für zu weitgehend. Die Löschungsfrist für erhobene Daten von (höchstens) sechs Monaten halten wir für zu lang. Dafür sehen wir keine Notwendigkeit“, erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.