Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium: “Alte Elektrogeräte sind kleine Rohstofflager. Damit sie hochwertig recycelt werden können, müssen sie wieder zurückgegeben werden und dürfen nicht illegal exportiert werden oder im Hausmüll landen. In Deutschland gibt es zwar ein dichtes Netz an Sammelstellen, viele Menschen sind damit aber nicht vertraut. Zugleich gibt es immer wieder Händler, die die Rückgabe von Elektrogeräten erschweren. Hier gibt es noch reichlich Handlungsbedarf.“ Das Elektrogerätegesetz und das Batteriegesetz verpflichten den Handel zur Rücknahme dieser Produkte, wenn sie ausgedient haben. Die EU-Sammelquoten von jeweils 45 Prozent für beide Produktbereiche wurden allerdings zuletzt nur knapp erreicht.
Um die Sammelmengen zu erhöhen, wurden die Regeln für die Rückgabe von Elektrogeräten bereits verändert. Das Elektrogerätegesetz sieht bei Verstößen des Handels gegen seine Rücknahmepflichten nun ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro vor. Eine entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist 2017 in Kraft getreten. Bereits 2016 wurden zu-dem mehr Kompetenzen für den Zoll eingeführt, um gegen die illegale Entsorgung bzw. den Export alter Elektrogeräte vorzugehen.
Eine Novelle des Batteriegesetzes wird derzeit vorbereitet. Hierbei sollen die Hersteller stärker als bisher im Rahmen ihrer Produktverantwortung eingebunden werden und somit auch zu höheren Sammelquoten beitragen. Das Batterieaufkommen ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Im Jahr 2017 stieg die Masse der in Verkehr gebrachten Gerätebatterien so stark wie noch in keinem Jahr zuvor an: So war im Vergleich zu 2016 ein Anstieg um 5.132 Tonnen bzw. um 11,3 Prozent zu verzeichnen. Die Sammelmenge erhöhte sich von 2016 auf 2017 von 20.524 auf 21.037 Tonnen bzw. um 513 Tonnen. Um besser über die Sammelstellen für Elektrogeräte und Batterien zu informieren, wurde letzte Woche ein Sammellogo eingeführt, dass Verbraucher und Verbraucherinnen besser auf die Rückgabe aufmerksam machen soll. Es wurde von den beiden Stiftungen Elektroaltgeräte-Register (EAR) und Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) erarbeitet und wird derzeit beworben.