Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat im November in Fachmärkten und Warenhäusern der Städte Potsdam, Brandenburg/Havel sowie im Landkreis Havelland geprüft, ob die gesetzliche Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte erfüllt wird. Das Fazit fällt überwiegend positiv aus.
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg hat stichprobenweise Kontrollen in den Städten Potsdam, Brandenburg an der Havel und im Landkreis Havelland durchgeführt. Im Fokus standen je vier Bau- und Elektronikfachmärkte, ein Vollsortiment-Supermarkt sowie ein Warenhaus und zwei Möbelfachgeschäfte. Es wurde geprüft, ob in beiden von der Rücknahmepflicht vorgesehenen Fällen die kostenlose Rücknahme eines Elektroaltgerätes gewährleistet war: Sowohl beim Kauf eines gleichartigen neuen Großgerätes als auch bei einer Abgabe von Kleingeräten ohne gleichzeitigen Neukauf.
Im Ergebnis der Kontrollen zog das Landesamt eine positive Bilanz. Waren die Informationen zur Rückgabe nicht sofort offensichtlich, konnten auf Nachfrage entsprechende Auskünfte an den Informationsständen oder beim Verkaufspersonal eingeholt werden. Verbesserungsbedarf sieht das LfU vereinzelt bei Informationstafeln und beabsichtigt, die Märkte diesbezüglich stärker zu beraten. So soll Verbrauchern ein einfacher Zugang zu einer ressourcenschonenden und fachgerechten Entsorgung ermöglicht werden.
Damit Elektroaltgeräte nicht in der Restmülltonne landen, können die Bürgerinnen und Bürger ihre ausgedienten Geräte nicht nur an den Wertstoffhöfen der kommunalen Entsorger kostenlos abgeben, sondern auch bei Handelseinrichtungen. Diese unterliegen einer Rücknahmepflicht. So sind etwa Elektronikfachmärkte, Baumärkte aber auch Vollsortiment-Supermärkte oder Möbelmärkte zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Einzige Voraussetzung ist, dass ein Markt über eine Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern verfügt.
Will der Bürger ein kleines Elektrogerät, beispielsweise einen Toaster, zurückgeben, sei es dafür noch nicht einmal erforderlich, dass er ein gleichartiges Neugerät im Markt kauft. Bis zu fünf Altgeräte könne er auch ohne Neukauf beim Händler kostenlos abgeben. Auch alte Großgeräte wie Kühlschranke oder Elektroherde könne der Kunde in einem solchen Markt oder bei einer Auslieferung kostenlos zurückgeben; hier setze das Rückgaberecht allerdings voraus, dass er im selben Markt ein entsprechendes Neugerät kauft. Des Weiteren könnten in diesen Märkten auch Batterien, Energiesparlampen und teilweise auch Leuchtstoffröhren abgegeben werden, heißt es abschließend.