Im ersten Schritt können die geplanten Verpackungsmengen für das Jahr 2019 eingegeben werden. Damit wird eine einheitliche Datengrundlage für die verkauften Verpackungen und die zu verwertenden Verpackungen der Systeme geschaffen. Die Zentrale Stelle kann Daten abgleichen und damit sowohl erkennen, ob Hersteller / Händler ihren Pflichten nachkommen als auch die korrekten Bezugsmengen für die Recyclingquoten errechnen.
Bislang wurden Verpackungsdaten zu verschiedenen Zwecken (z. B. Kostenverteilung Systeme, Verpackungsmengen einiger großer Hersteller, Recyclingquoten) an verschiedenen Stellen gesammelt (z. B. Gemeinsame Stelle der dualen Systeme, IHK, Bundesländer). Damit fehlte die Möglichkeit des Abgleichs, ein Vollzug war durch die vielen Beteiligten erschwert bzw. ineffizient. Es fielen immer wieder Datendifferenzen auf, deren Klärung durch die Strukturen kaum möglich war. „Die diffuse Datenlage leistete den vielen Trittbrettfahrern Vorschub, die die Intransparenz genutzt haben, um die Pflichten der Produktverantwortung zu ignorieren.“, erläutert Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, die Zielsetzung des Verpackungsregisters LUCID.
Die Hersteller / Händler melden zukünftig ihre Verpackungsmengen nicht mehr nur an die dualen Systeme, sondern immer dupliziert an die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Durch die reine Zweitmeldung der Daten entsteht kaum bürokratischer Aufwand bei den Herstellern / Händlern, der Nutzen ist jedoch immens. „Falsch- oder Nicht-Meldungen fallen sofort auf und können sanktioniert werden“, so Gunda Rachut. Damit wird gewährleistet, dass endlich alle Verpflichteten für die Verwertung ihrer Verpackungen sorgen. Erst wenn die finanzielle Beteiligung an einem System greift, entsteht bei den Herstellern / Händlern ein Interesse daran, Verpackungen zu vermeiden.
Zeitgleich hat die ZSVR das sogenannte Prüferregister freigeschaltet. In diesem müssen sich Sachverständige und Prüfer, wie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, registrieren, wenn sie zukünftig im Rahmen des VerpackG tätig werden wollen. Die Prüfer dürfen, in Abhängigkeit ihrer Qualifikation, die Recyclingquoten der Systeme, der Branchenlösungen sowie Vollständigkeitserklärungen der Hersteller / Händler prüfen. „Das Prüferregister dient der Qualitätssicherung der verschiedenen Prüfungen. Über Prüfleitlinien, die wir im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt erarbeiten, sorgen wir dafür, dass zukünftig sowohl Recyclingquoten, Kunststoffempfängeranlagen weltweit und auch große Verpackungshersteller gleichermaßen in einem hohen fachlichen Niveau geprüft werden. Wer Prüfleitlinien missachtet, kann aus dem Register ausgelistet werden“, sagt Gunda Rachut. Regelmäßige Schulungen bei der ZSVR sind für die Sachverständigen, die die Recyclingquoten prüfen, verpflichtend.
„Mit dem Maßnahmenbündel der Zentralen Stelle Verpackungsregister wird die Verpackungsentsorgung auf ein neues, hohes Anforderungsniveau gehoben, gleichzeitig wird dafür gesorgt, dass alle Verpflichteten transparent einbezogen werden“ so fasst Gunda Rachut die Idee des Verpackungsgesetzes für die Zentrale Stelle Verpackungsregister zusammen. Wer dies weiterhin ignoriert, sieht sich empfindlichen Vollzugs-Mechanismen gegenüber. So ist bei Missachtung der Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten ein automatisches Vertriebsverbot bis zur Letztvertreiberstufe geregelt. Darüber hinaus sind auch Bußgelder von bis zu 200.000 Euro möglich.
ZSVR: Einheitliche Datengrundlage für Verpackungen
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat den zweiten Teil des Verpackungsregisters LUCID freigeschaltet: das Datenmeldetool für Hersteller / Händler.