Insbesondere Recyclingrohstoffe wie Kunststoffrezyklate oder Recyclingbeton – in der öffentlichen Beschaffung auch bekannt als „Green Public Procurement“ – sollten stärker zum Einsatz kommen.
„Entsprechende gesetzliche Regelungen sind längst in Kraft. Die öffentlichen Beschaffer müssen sie lediglich anwenden,“ erklärte BDE-Präsident Peter Kurth in Berlin.
Nach Ansicht des Verbandes werden jedoch nur konkrete Umsetzungspläne und Maßnahmen der öffentlichen Hand für einen Schub beim Green Public Procurement sorgen. Daher hat sich der BDE vor kurzem schriftlich an Entscheider in diesem Bereich gewandt und vorgeschlagen, dass Beschaffungsstellen künftig in Einzelfällen begründen müssen, warum sie Primärrohstoffe bei der Beschaffung bevorzugen.
Kurth: „Die öffentliche Hand ist der entscheidende Treiber beim Einsatz von Recyclingrohstoffen – sei es als Rezyklate in Produkten oder als Ersatzbaustoffe bei Bauprojekten. Zwar eröffnet das europäische Vergaberecht große Chancen für die nachhaltige öffentliche Beschaffung. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Green Public Procurement haben in vielen EU-Mitgliedstaaten, auch in Deutschland, aber kaum etwas bewirkt; die Chancen bleiben ungenutzt. Klare Kriterien für die Lieferantenauswahl unter Nachhaltigkeitsaspekten tun not. Nur so wird die Rohstoffwende auch in den Köpfen gelingen.“
Hintergrund: Bereits im Koalitionsvertrag 2018 vereinbarten die die Bundesregierung tragenden Parteien, dass Einsatzmöglichkeiten für recycelte Materialien verbessert und entsprechende Anreize sowie mögliche gesetzliche Pflichten geprüft werden sollen. Auch das Europäische Parlament hielt in einer Entschließung vom 13. September 2018 (2018/2035(INI)) fest, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge ein wichtiges Instrument für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ist.
Schon heute statuiert § 97 GWB zu den Grundsätzen der Vergabe, dass bei der Vergabe umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden. Auch § 45 KrWG (Pflichten der öffentlichen Hand) fordert u.a., dass die Behörden des Bundes bei der der Beschaffung von Material und Gebrauchsgütern und Bauvorhaben zu prüfen haben, ob und in welchem Umfang Erzeugnisse eingesetzt werden können, die durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling aus Abfällen hergestellt worden sind.