Der zwischen den Ressorts abgestimmte Entwurf soll dem Bundeskabinett innerhalb der kommenden Wochen zur Beschlussfassung zugeleitet werden. Für die Regierungsvorlage formuliert die BDSV noch konkrete Nachbesserungswünsche.
Die Entwicklung bei den Novellierungsabsichten zur TA Luft werden von der BDSV kritisch Blick. Nach wie vor werden einige wichtige Punkte, die sich nun auch im neuen Entwurf wiederfinden, von der BDSV abgelehnt. So hält der Verband beispielsweise die in der neuen TA Luft vorgesehene Regelung der vollständigen Einhausung und der Abluftreinigung bei Brennschneidevorgängen für nicht tragbar. Die Betriebe würden durch diese Verschärfung vor erhebliche Kostenbelastungen gestellt, ohne dass durchgreifende Umweltvorteile erkennbar würden. Üblicherweise liegen bei der Installation einer solchen technischen Anlage die Investitionskosten im sechsstelligen Bereich. Darüber hinaus müssen Betriebe mit hohen Folgekosten rechnen.
Auch die neuen Bagatellregelungen mit verschärften Grenzwerten und die damit verbundenen Detailprüfungen führen aus Sicht der BDSV dazu, dass bereits die Vorbereitungen für Genehmigungsverfahren deutlich aufwendiger und kostenintensiver werden. Gleichwohl begrüßt die BDSV den Ansatz bei der Prüfung der Betriebsorganisation, dass die Behörden unter gewissen Voraussetzungen ein Nachreichen von Unterlagen zu gestatten und angemessene Fristen einzuräumen haben.
In Bezug auf die im BREF (Beste verfügbare Technik) geforderten Grenzwerte für Europa schieße Deutschland mit der TA Luft über das Ziel hinaus, wie z. B. bei den Grenzwerten der gereinigten Abgase für Schredderanlagen. Hier gelten Gesamtstaubmengen von 5 mg/m3 (für Neuanlagen) und 10 mg/m3 für Altanlagen, die nicht oder nur teilweise mit Gewebefiltern ausgerüstet sind, solange keine Änderung der Abgasreinigung des Schredderrotorraumes erfolgt. Selbst für Anlagen mit Nassabscheider, die eine solche Änderung vornehmen wollen, ist der Grenzwert von 5 mg/m3 nicht einhaltbar. Im BREF sind Grenzwerte von 2-5 mg/m3 mit Gewebefilter und 2-10 mg/m3 ohne Gewebefilter implementiert, die auch für neue Anlagen gelten. Darüber hinaus sieht der Entwurf der TA Luft einen Grenzwert für den Gesamtkohlenstoff (50 mg/m3) sowie Grenzwerte für Dioxine, Furane und PCBs vor, wobei im BREF hierzu keine Verschärfungen festgelegt sind. Die BDSV sieht somit die Gefahr einer starken Benachteiligung der deutschen Stahlrecyclingbranche im europäischen Vergleich.
Der neue Entwurf beinhaltet auch die Forderung, dass im Falle einer Betriebsstörung der Abgasreinigungsanlage eine automatischen Abschaltung des gesamten Schredders erfolgen soll. Dies ist in der Praxis jedoch nur im absoluten Notfall vorgesehen, da das Abbremsen des Schreddermotors zur Schädigung der Anlage führen kann. Daher wiederholt die BDSV, wie bereits in vorangegangen Diskussionen, dass die Unterbrechung der Zuführung des Aufgabematerials den gleichen Effekt erzielt.
BDSV Hauptgeschäftsführer Dr. Rainer Cosson stellt resümierend fest: „Wichtig ist, dass die TA Luft für die Recyclingbetriebe realisierbar bleibt. Die deutsche Stahlrecyclingindustrie darf im europäischen und internationalen Kontext nicht das Nachsehen haben.“