In der Vergangenheit seien oftmals auf der Basis von mehr oder weniger pauschalen Gutachten viele Verpackungen aus dem Pflichtenbereich herausdefiniert worden. In Summe habe diese Unterbeteiligung zu einer Wettbewerbsverzerrung von ungefähr 200 Millionen Euro pro Jahr geführt.
„Auslegungsspielräume bei der Systembeteiligung für Verpackungen sollen mit diesem Katalog der Vergangenheit angehören“, erläutert Gunda Rachut, Vorstand Zentrale Stelle Verpackungsregister, die Zielsetzung: „In Zukunft kann man einer Verpackung ansehen, ob sie an einem System zu beteiligen ist.“ Vertriebsverbote könnten nur umgesetzt werden, wenn transparent ist, dass eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist.
Insgesamt besteht der Katalog aus einem Leitfaden und 36 Produktgruppen mit 417 Einzeldatenblättern. Damit würden alle relevanten Konsumgüter abgedeckt. Die sogenannten Serviceverpackungen, wie zum Beispiel Tragetaschen und Coffee-to-go-Becher seien pauschal als systembeteiligungspflichtig eingeordnet, da sie fast ausschließlich beim privaten Endverbraucher landen. Versandverpackungen seien im Katalog separat aufgeführt. Diese seien ebenfalls weitaus überwiegend systembeteiligungspflichtig. Beide Pflichten bestanden bereits nach alter Rechtslage. Jedoch war in diesen beiden Bereichen die Umsetzung bislang sehr unzureichend. Der Beteiligungsgrad bei der Materialgruppe Papier-Pappe-Karton (PPK) lag nach einer Untersuchung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Jahr 2016 nur bei ungefähr 50 Prozent.
„Nur wenn die Hersteller und Vertreiber ordnungsgemäß für die Verpackung zahlen, entfaltet sich die Lenkungswirkung des Verpackungsgesetzes. Wenn es Geld kostet, beginnt das Nachdenken über die Vermeidung und über recyclinggerechtes Design. Daher ist der Katalog auch ein Kernprojekt der Stiftung und unterstützt die Zielsetzung des Verpackungsgesetzes“, unterstreicht Gunda Rachut, um die weitreichende Wirkung des Katalogs zu verdeutlichen.
Ab dem 1. Januar 2019 hat die ZSVR unter anderem die behördliche Aufgabe, auf Antrag festzustellen, ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. Um es den Herstellern zu ersparen, eine Vielzahl von einzelfallbezogenen Anträgen zu stellen, habe sich die Zentrale Stelle Verpackungsregister entschieden, einen entsprechenden Katalog als Verwaltungsvorschrift zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Die Erarbeitung des Katalogs erfolgte mit der GVM Mainz und basiere auf einer umfassenden Analyse des Verpackungsmarktes. Grundlage sei die Regelung, dass eine Verpackung, die „typischerweise“ beim privaten Endverbraucher anfällt, auch zur Finanzierung des flächendeckenden Systems zur Sammlung und Verwertung von Verpackungen beitragen muss.
„Mit dem Katalog schaffen wir eine Grundlage, um es für alle Beteiligten einfacher zu machen. Künftig kann jeder Verpflichtete mit einem Blick in den Katalog rechtssicher feststellen, ob seine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. Wir beseitigen damit viele Unklarheiten der vergangenen Jahre“, so Rachut.
Das Konsultationsverfahren beginnt am 10. August 2018. Die betroffenen Kreise können bis zum 21. September 2018 ihre Stellungnahmen abgeben. Daraufhin wird die Zentrale Stelle Verpackungsregister die eingegangenen Stellungnahmen prüfen und voraussichtlich im Oktober 2018 den finalisierten Katalog zur Systembeteiligungspflicht zur Verfügung stellen.