DUH: Handel boykottiert Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten

Laut Deutscher Umwelthilfe würden auch zwei Jahre nach Einführung große Teile des Handels die Rücknahmeverpflichtung boykottieren und Regelungen überhaupt nicht oder nur ungenügend umsetzen.
Elektro-Altgeräte
Frank Radel, pixelio.de

Dies hätten Testbesuche der DUH im ersten Halbjahr 2018 in insgesamt 52 Filialen großer Handelsketten gezeigt. Bei rund einem Drittel der stationären Händler hätten Elektrokleingeräte nicht oder nur nach mehrmaligem Insistieren abgegeben werden können. Aber auch Unternehmen, die korrekt gesetzliche Mindeststandards umsetzen würden, erschwerten die Rückgabe durch umständliche Anfragen beim Kundendienst oder versteckte Informationen.

Die DUH fordert die Handelsunternehmen auf, die Gesetzesverstöße sofort zu beenden und Verbraucher aktiv und verständlich darüber aufzuklären, wie sie ihre alten Elektrogeräte zurückgeben können. Auch müsse die Rückgabe einfach und verbraucherfreundlich gestaltet sein. Die DUH will die Rücknahmepflicht im Handel weiterhin kontrollieren und gegen Gesetzesverstöße vorgehen.
„Viele Verbraucher wissen bis heute nicht, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Händlern sie ausgediente Elektroaltgeräte abgeben können. Noch immer hält sich fast die Hälfte der Händler nicht an die gesetzlichen Informationspflichten und ungeschulte Mitarbeiter erschweren die Rückgabe alter Elektrogeräte, anstatt Verbraucher dabei zu unterstützen. Dieser Zustand ist völlig inakzeptabel. Der Boykott des Handels zur Rücknahme von Elektrogeräten ist mitverantwortlich für die Nichterreichung gesetzlicher Sammelquoten. Stattdessen landen wert- und schadstoffhaltige Elektrogeräte im Restmüll, in der Umwelt oder sie werden im schlimmsten Fall ins Ausland exportiert“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Aufgrund der „besorgniserregenden Zustände im Einzelhandel“ fordert Resch die Bundesländer dazu auf, endlich Kontrollen durchzuführen und bei Verstößen konsequent Bußgelder zu verhängen. „Das Missachten gesetzlicher Pflichten wird durch das völlige Fehlen behördlicher Kontrollen salonfähig gemacht. Die für den Vollzug verantwortlichen Bundesländer und unteren Behörden müssen Umweltgesetze endlich ernst nehmen und Verstöße bestrafen, sonst nimmt sie keiner mehr ernst. Solange die für die Kontrolle des Elektrogesetzes zuständigen Landesbehörden untätig bleiben, wird die DUH die Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen“, so Resch.

„Dass eine verbraucherfreundliche Information und Rücknahme von Elektroaltgeräten problemlos und ohne wirtschaftliche Nachteile umsetzbar ist, belegen die sehr guten Testergebnisse bei einigen Filialen von toom und Obi. Sie zeichneten sich durch eine reibungslose Rücknahme, geschulte Mitarbeiter und die Bereitstellung aller wesentlichen Informationen aus“, erklärt der stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer.

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