„Ressourcenschutz fängt bei den Bürgern an. Sie tragen durch richtiges Trennen dazu bei, dass möglichst viele wertvolle Rohstoffe wiedergewonnen werden können oder sorgen dafür, dass Abfall gar nicht erst entsteht. Entsorgungsunternehmen und Kommunen müssen ihnen dabei beratend zur Seite zu stehen. Das ist kein Serviceangebot, sondern Pflicht“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Seit 2015 sind Kommunen und lokale Entsorgungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, Bürgern mit einer Abfallberatung die Mülltrennung zu erleichtern und zur Abfallvermeidung anzuregen.
Die gesammelten Daten würden zeigen, wie unterschiedlich lokale Abfallberatungen in Deutschland aufgestellt sind. „Beratung zur Abfallvermeidung und -trennung, wie gesetzlich vorgesehen, wird in Deutschland aktuell nicht lückenlos umgesetzt“, so NABU-Ressourcenexpertin Verena Bax. Neben engagierten Angeboten wie Geschirrmobile und Gebrauchtkaufhäuser, gebe es Kommunen und Entsorgungsunternehmen, die sich auf Informationen zu Gebühren und Mülltonnenbestellung beschränken.
Für eine hochwertige Kreislaufwirtschaft fordert der NABU flächendeckende Mindeststandards und eine einheitliche Umsetzung des Abfallrechts. Bund und Länder sollten qualitative Standards für die Abfallberatung entwickeln, den Austausch zwischen den Abfallberatungen fördern und sich für bundesweit einheitliche Trennsysteme einschließlich der Wertstofftonne einsetzen.
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