Wettbewerb ist Teil des Erfolgsmodells „Soziale Marktwirtschaft“. Auch die Kommunen sind in vielen Bereichen Teil des wirtschaftlichen Geschehens und beauftragen Unternehmen mit Leistungen, die für die Bürger erbracht werden. Dabei haben sie sich nach strengen Richtlinien zu richten. So auch bei der Entsorgung. Bei der Vergabe der Aufträge kommt es natürlich nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auch auf die Qualität an. Mit den jetzt veröffentlichten überarbeiteten Orientierungshilfen soll hier ein noch stärkerer Schwerpunkt gesetzt werden. Das Auftragsberatungszentrum Bayern und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband haben die Arbeit der Verbände unter vergaberechtlichen Aspekten fachlich begleitet.
Vermeintlich „günstigere“ Leistungsangebote sollten nicht zu Qualitätsminderungen bei der Abfuhr führen. Qualitativ hochwertige Leistungen und eine angemessene Bezahlung der Beschäftigten sind neben dem Preis starke Argumente. Daher setzen sich die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung dafür ein, neben dem Preisaspekt auch soziale und umweltbezogene Leistungsanforderungen in öffentliche Ausschreibungen mit aufzunehmen.
VBS-Präsident Otto Heinz: „Ich freue mich, dass der VBS gemeinsam mit seinen kommunalen Partnern und den Partnern aus der Wirtschaft überzeugende Qualitätskriterien entwickeln konnte. Wir appellieren an die kommunalen Auftraggeber, diese Orientierungshilfen bei Ausschreibungen anzuwenden. Für besonders wichtig erachte ich die abschließenden Hinweise zum Einsatz einer Wertungsmatrix, denn der Preis muss keineswegs das ausschließliche Zuschlagskriterium bei einer öffentlichen Ausschreibung sein.“
Besonders der Umweltschutz sollte stärker berücksichtig werden: Laut „Statusbericht der deutschen Kreislaufwirtschaft 2018“ weist die Abfallwirtschaft heute 67 Prozent weniger CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 auf. Die EU, die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung haben sich zudem ehrgeizige Klimaschutzziele für die kommenden Jahre gesetzt. Der Einsatz veralteter Fahrzeugtechnik und/oder lange Anfahrtswege zum Ort der Leistungserbringung konterkarieren diese Bemühungen jedoch.
Die gemeinsam erarbeiteten Orientierungshilfen behandeln folgende Aspekte: vergaberechtliche Rahmenbedingungen, Anforderungen an die Bietereignung, Anforderungen an die Leistungserbringung (Personal, Technik, Betriebsorganisation), Vertragsbedingungen, Anforderungen an die Angebote und die mögliche Berücksichtigung von Qualitätskriterien neben dem Preis. Die Orientierungshilfen wurden unter Beachtung der derzeitigen Rechtsprechung entwickelt. Sie sollen eine Hilfestellung für die kommunalen Auftraggeber sein und eine preiswerte, aber hochwertige Entsorgung sicherstellen.