In der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, in Abstimmung mit den Ländern einen Vorschlag für ein bundesweit einheitliches Konzept zur schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung von verpackten Lebensmittelabfällen zu erarbeiten. Als geeignetes Instrument sollen unter anderem die in der Düngemittelverordnung und der Bioabfallverordnung festgeschriebenen Regelungen zu Fremdstoffen in Düngemitteln, Kultursubstraten, Pflanzenhilfsmitteln und Bioabfällen angepasst werden. Außerdem müssten die Anforderungen an Produktverantwortung und Produktdesign bei verpackten Lebensmitteln weiterentwickelt werden.
„Wir müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Vollzug so gestalten, dass nur fremdstofffreie Lebensmittelabfälle in die stoffliche Verwertung kommen“, sagte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller. Das betreffe besonders die Entsorgung von Lebensmitteln aus dem Handel und der Produktion, aber auch die Biotonne in Privathaushalten. „Plastik gehört weder in Düngemittel noch in Kompost. Dass keines hineinkommt, müssen wir so gut wie möglich regeln.“
Aktuell seien etwa 37 Prozent der in der EU verkauften Lebensmittel in Kunststoff verpackt, erläuterte Untersteller. Müssten Lebensmittel entsorgt werden, geschehe dies dann meist mit den Kunststoffverpackungen. Über ausgebrachte Gärreste kämen die Abfälle dann in die Umwelt. „Was wir dringend sicherstellen müssen, ist, dass die Lebensmittel vor der Entsorgung entpackt und die Verpackungsreste abgetrennt werden. Technisch ist dies bereits heute möglich,“ so Untersteller. Wichtig sei außerdem, die Menge an Lebensmittelabfällen insgesamt zu verringern.
„Ich hoffe sehr, dass der Bundesrat uns in unserem Anliegen unterstützt, die zunehmenden Einträge von Plastik und Mikroplastik in unsere Böden und unsere Gewässer einzudämmen.“