Diese werde nun im Rahmen eines Konsultationsverfahrens mit den betroffenen Kreisen diskutiert. Erstellt wurde die Leitlinie laut ZSVR im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt.
Die Vorgaben der Orientierungshilfe sind für die dualen Systeme ab 2019 als Mindeststandard verpflichtend. Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR: „Die Entsorgung nicht- oder schlecht-recycelbarer Verpackungen muss künftig mehr Geld kosten. Verpackungen, die hingegen in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können und aus denen wieder neue Produkte und Verpackungen entstehen, werden bessergestellt.“
Die Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen sei von Wertstoff zu Wert-stoff relativ unterschiedlich. „Eine Recyclingfähigkeit einer Verpackung aus Glas oder Pappe von 90 % kann relativ wenig sein, während dies für eine Verpackung aus mehreren Materialien ein sehr hoher Anteil wäre“, so Rachut.
Das Verpackungsgesetz verlangt, dass der zukünftige Mindeststandard die derzeitige Praxis der Sortierung und Verwertung berücksichtigt. Die Bemessung erfolgt anhand der aktuellen Situation der Sortierung und Trennung von Verpackungen, auch Recyclingunverträglichkeiten nach dem Stand der Technik liegen zugrunde. „Wichtig ist, dass nur der Anteil in die Bemessung der Recyclingfähigkeit eingeht, der auch tatsächlich recycelt wird. Das ist bei einer Mehr-Materialien-Verpackung oft nur einer der verwendeten Werkstoffe“, so Rachut. Der Stand der Technik ist in Anhängen festgehalten, über die Aktualisierung der entsprechenden Anhänge kann der Mindeststandard schnell auf den neuesten Stand gebracht und die technische Entwicklung berücksichtigt werden.
Rachut: „Oft können über einfache Maßnahmen große Wirkungen erreicht werden: Etwa ist es für eine Flasche sinnvoll, dass Gestaltung und Etikett die Erkennung der Flasche nicht hindern. Eine lackierte Glasflasche oder eine Kunststoffflasche mit großflächigem Etikett aus einem anderen Material wird oftmals gar nicht aussortiert und die Recyclingfähigkeit ist null. Bestenfalls landet die Flasche in der falschen Sortierfraktion, mit dem Ergebnis, dass maximal das Etikett recycelt wird und somit die Recyclingfähigkeit sehr gering ist. Grundprämisse ist und bleibt die Vermeidung, Verpackungen sollen auf das Mindestmaß reduziert werden.“
Die neuen Vorgaben zur ökologischen Ausrichtung der Finanzierung gelten für die dualen Systeme ab dem 01.01.2019. Zum 01.06.2019 müssen die dualen Systeme einen ersten Bericht an die Zentrale Stelle abgeben, wie die Vorgaben umgesetzt wurden.
Das Konsultationsverfahren beginnt am 22. Juni 2018, die betroffenen Kreise können bis zum 17. August 2018 ihre Stellungnahmen abgeben. Daraufhin will die Zentrale Stelle die eingegangenen Stellungnahmen prüfen und voraussichtlich in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt im September die finalisierte Orientierungshilfe zur Verfügung stellen.