BDE-Präsident Peter Kurth sagte anlässlich der Veröffentlichung der zweiten Auflage des Leitfadens: „Fast ein Jahr nach Inkrafttreten der novellierten Gewerbeabfallverordnung gibt es für die Vollzugsbehörden immer noch keine offiziellen Vollzugshinweise. Dies ist kein gutes Signal. Der Vollzug muss endlich flächendeckend in ganz Deutschland stattfinden. Gewerbetreibende von Hamburg bis München müssen die Gewissheit haben, dass die Abfalltrennung, wie sie in Privathaushalten ohnehin schon lange üblich ist und sich im Übrigen auch in der Großindustrie bewährt hat, auch für kleine und mittelständische Gewerbebetriebe jetzt die Regel ist. Gewerbetreibenden, die die Trennpflichten der Gewerbeabfallverordnung beachten, darf kein Wettbewerbsnachteil dadurch entstehen, dass Behörden bei ‚schwarzen Schafen‘ wegsehen.“
Zwar trat die Novelle der Gewerbeabfallverordnung bereits am 01. 08.2017 in Kraft. Die Arbeiten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) an den Vollzugshinweisen zur novellierten Gewerbeabfallverordnung dauern indes an. Allgemein wird erwartet, dass die sogenannte Mitteilung 34 (M34) frühestens Ende 2018 überarbeitet sein wird. Kurth: „Wir hören, dass die Akteure der Entsorgungsbranche vom ersten Tag an von Abfallerzeugern mit Fragen zur praktischen Umsetzung konfrontiert waren. Auf diese Fragen aus der Praxis mussten Antworten gegeben werden.“ Kurth freute sich, dass die erste Auflage des BDE-Leitfadens in der Praxis gute Resonanz gefunden habe. Mit der nun vorliegenden 2. Auflage des Leitfadens habe der BDE zahlreiche Anregungen und Hinweise aus der Mitgliedschaft, aus Verwaltung und Ministerien sowie von anderen Betroffenen aufgenommen und verarbeitet. Kurth versprach: „Der BDE-Leitfaden soll sich auch künftig weiterentwickeln und mit weiteren Hinweisen zu Praxisfragen aktualisiert werden.“ Hinweise seien weiterhin willkommen.
Kurth nutzte die Gelegenheit, dem Redaktionsteam um den Vorsitzenden und BDE-Vorstandsmitglied Dr. Henner Buhck zu danken. Kurth: „Wir haben mit dem Leitfaden auch die Stärke unserer Verbandsarbeit demonstrieren können. Deshalb freue ich mich auch außerordentlich über das vielfältige, positive Feedback auf die erste Auflage. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass hier so viele Akteure zusätzlich zu ihren täglichen operativen Aufgaben ihren Sachverstand einbringen. Hierfür gebührt den Mitgliedern des Redaktionsteams, aber auch den Geschäftsleitungen, die ihre Mitarbeiter hierfür freigestellt haben, großer Dank.“ Kurth betonte, dass vor allem die Kombination von Praktikern und Juristen sehr wertvoll gewesen sei. Auch die LAGA nutze bei der laufenden Erarbeitung der Vollzugshinweise den Sachverstand von Technikern und Juristen gleichermaßen. Kurth: „Nur wenn man die rechtlichen Leitplanken und die technischen Bedingungen in derselben Weise im Blick hat, kann die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung gelingen.“
Kurth appellierte eindringlich an die Länder, auf die Einhaltung der neuen Regelungen vor Ort zu achten. Kurth: „Letztlich wird es auf den Vollzug in den Bundesländern ankommen, dass die großen Potentiale dieses Stoffstroms weiter optimiert werden und das Recycling nachhaltig gestärkt wird.“ Kurth betonte: „Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung hat das Potential, zu wesentlichen Änderungen in der Praxis der Entsorgung von Gewerbe- und Bauabfällen in Deutschland zu führen. Sie bietet die Chance auf einen großen Schub für den Recyclingstandort Deutschland.“
Den BDE-Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung hier heruntergeladen werden.
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