Heugel betonte, dass es nach wie vor keine einheitlichen Rahmenbedingungen für den größten Abfallstrom gebe, obwohl in Deutschland normalerweise selbst die kleinsten Dinge reguliert würden. Es mangele weitgehend an Rechtsverbindlichkeit, was zu Unwägbarkeiten für den und im Vollzug führe. Zudem gebe es nach wie vor eine mangelnde Akzeptanz für Sekundärrohstoffe.
Der letzte Stand der Mantelverordnung sei die Vertagung durch den Bundesrat im September 2017 gewesen. Allerdings sei das Thema im Koalitionsvertrag explizit erwähnt worden, zudem sei eine Länderöffnungsklausel vorgesehen, um schon bestehende Regelungen berücksichtigen zu können. Umstritten seien allerdings noch die Rahmenbedingungen für die Verfüllung und die daraus möglicherweise resultierenden Folgen für bestimmte Stoffströme.
Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Länder solle nun das Bundesratsverfahren vorbereiten. Bis Ende Juli würden Ergebnisse erwartet, das Verfahren solle dann nach der Sommerpause vorangetrieben werden. Da Änderungen zu erwarten seien, müsse die Verordnung danach wieder den Prozess durch Kabinett und Bundestag durchlaufen.