Verbraucher, die ihre ausgedienten Energiesparlampen und LEDs beim Handelsunternehmen Amazon für eine ordnungsgemäße Entsorgung zurückgeben möchten, hättenn hierzu keine gesetzeskonforme Möglichkeit. Dies hätten Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergeben.
Weil Amazon sich geweigert habe, gegenüber der DUH eine Erklärung abzugeben, zukünftig die festgestellten Verstöße abzustellen und eine gesetzeskonforme Rückgabe ausgedienter Energiesparlampen und LEDs sicherzustellen, reichte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband am 20.4.2018 Klage beim Landgericht München ein.