„Das Gutachten bestätigt unsere Auffassung, dass finanzielle Anreize für den Letztbesitzer einzuführen sind. Die erstmalig erhobenen EU-Zahlen zeigen nun auf erschreckende Weise, wie wenig wir über den Verbleib unserer Altfahrzeuge wissen. Es ist nun an der Zeit, schnellstmöglich die vorgeschlagenen Maßnahmen politisch und mit allen Stakeholdern zu diskutieren,“ sagte Dr. Klaus Hauschulte, CEO der Scholz Gruppe.
Im Auftrag der EU-Kommission ermittelte das Ökoinstitut den Verbleib der Altfahrzeuge in den 28 Mitgliedstaaten1, Hintergrund war die langjährig geäußerte Kritik an den extrem hohen Zahlen zum unbekannten Verbleib. Das Ökoinstitut hat durch aufwändige Recherchen nun ermittelt, dass der unbekannte Verbleib von Altfahrzeugen in der EU 28 in den Jahren 2008 bis 2014 bei 3,5 Mio. bis fast 4,7 Mio. Fahrzeugen pro Jahr lag, wobei der Anteil in Deutschland von 2010 bis 2013 allein bei durchschnittlich etwa 1,25 Mio. Altfahrzeugen lag. Die Datenermittlung war nach Aussage der Gutachter schwierig, weil es kein einheitliches Registrierungs- und Deregistrierungssystem gibt. Eine europaweit einheitliche Harmonisierung zur Überwachung des Fahrzeugbestands, der Anmeldung und Abmeldung sei deshalb dringend angezeigt.
Das Ausmaß illegaler Aktivitäten wurde ebenfalls untersucht. So wurde in behördlichen Kontrollen, die in Frankreich sowie Großbritannien durchgeführt wurden, ermittelt, dass es in diesen beiden Ländern allein etwa 1.500 illegale Altfahrzeughändler und Demontagebetriebe gibt. In allen anderen Mitgliedstaaten gibt es dazu bislang keinen Überblick.
Um den Rücklauf der Altfahrzeuge zu erhöhen, soll das „CoD (Certificate of Destruction)“ oder in Deutschland „der Verwertungsnachweis“ mit einem Sanktionsmechanismus kombiniert werden. Wenn bei einer endgültigen Abmeldung der Behörde kein CoD vorgelegt werden kann, soll dies strafbewährt sein. Zudem schlagen die Gutachter vor, finanzielle Anreize für den Letztbesitzer vorzusehen, damit das Altfahrzeug in zertifizierten Anlagen abgegeben wird. Als beispielgebend wurden die Mitgliedstaaten Niederlande und Dänemark genannt. Hauschulte dazu: „Dieses Instrument muss dringend in der Altfahrzeugdirektive implementiert werden und wird seitens der Scholz-Gruppe seit Jahren gefordert. Der Letztbesitzer braucht einen finanziellen Anreiz (z.B. Rückgabepfand in der Höhe von mindestens 500 €), um das Altfahrzeug einem geordneten Sammelsystem zuzuführen. Es sind hier Positivbeispiele aus anderen Ländern zu berücksichtigen, die ähnliche Instrumente bereits erfolgreich eingeführt haben (Car-Return Japan/Norwegen, Bepfandung Li-Ionenzellen in verschiedenen Ländern). Aus unserer Sicht könnte auch ein Fonds-Konzept zur der Sicherstellung der Produktverantwortung tragfähig sein“. Zahlreiche andere seitens der Gutachter vorgeschlagene Maßnahmen müssten aber letztendlich in
verbindlichen neuen Regulierungen münden.