Bis 2030 sollen mindestens 60 Prozent und bis 2035 nicht weniger als 65 Prozent der Siedlungsabfälle, also Hausmüll und haushaltsähnlicher Abfall, recycelt werden. Für Verpackungsabfälle sind die Quoten höher: Ab 2025 müssen 65 Prozent und ab 2030 sogar 70 Prozent recycelt werden. An dieser Stelle macht die EU Unterschiede bei den sogenannten Materialströmen: Zum Beispiel gilt für Kunststoffverpackungen eine verpflichtende Recyclingquote von 50 Prozent bis 2025 und 55 Prozent bis 2030. Besonders dieses Ziel bewertet der VKU als positives Zeichen für die europäische Kreislaufwirtschaft, gerade mit Blick auf die steigenden Verpackungsabfälle. Hasenkamp mahnt jedoch: „Recycling ist gut, Abfälle vermeiden besser. Viele Kunststoffverpackungen sind faktisch nicht recycelbar. Hier hat die Politik mit der Ökodesignrichtlinie jedoch einen starken Hebel: Sie kann die Industrie in die Pflicht nehmen, ihre Produkte langlebiger und wiederverwendbar zu gestalten. Auch die Industrie hat eine Verantwortung für den Klimaschutz und das Wohl der Bürgerinnen und Bürger.“
Einschränkungen für Deponien: realistisch, aber nicht ambitioniert
Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket begrenzt zudem das Entsorgen von Siedlungsabfällen auf Deponien. Bis 2035 dürfen nur noch zehn Prozent der unvorbehandelten Abfälle deponiert werden, in Ausnahmefällen gibt es eine Fristverlängerung um fünf Jahre. Hasenkamp: „Deponien schädigen Umwelt und Klima massiv. Deshalb ist es richtig, die Deponierung einzuschränken. Der lange Zeitraum ist zwar für die Umsetzung realistisch, aber für den Klimaschutz nicht ambitioniert genug.“ Die EU zeige, dass sie um die Unterschiede in der Abfallwirtschaft der Mitgliedstaaten weiß und räumt jedem genug Zeit für die Umsetzung ein. „Diese Zeit fehlt uns und den nachfolgenden Generationen jedoch im Kampf gegen den Klimawandel“, so Hasenkamp.
Insgesamt blickt er optimistisch auf die Umsetzbarkeit des Kreislaufwirtschaftspakets. In der Vergangenheit hatten unterschiedliche Definitionen und Berechnungsmethoden im Abfallrecht die Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten erschwert. Hasenkamp: „Die EU hat Definitionen und Berechnungsmethoden harmonisiert und so eine ideale Grundlage für die Umsetzung geschaffen: Wir können nun Leistungen vergleichen, unser Know-how austauschen und besser für Klima- und Umweltschutz zusammenarbeiten.“