Gleichzeitig wies er auf die Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung von Fahrverboten hin.
Peter Kurth: „Das Gericht in Leipzig hat festgestellt, dass Städte selbständig Fahrverbote bei extremer Luftbelastung aussprechen dürfen. Die Unternehmen der deutschen Entsorgungswirtschaft bekennen sich ausdrücklich zu den Zielen der Luftreinhaltung. Beim Einsatz für bessere Luft muss aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Mögliche Fahrverbote müssen das letzte Mittel sein. Gerade der Wirtschaftsverkehr braucht tragfähige Regelungen, damit die Versorgung der Bevölkerung, die Belieferung von Geschäften und auch die Beseitigung von Abfällen sichergestellt sind. Deshalb ist es wichtig, mit allen Akteuren, die an der Aufrechterhaltung der Infrastruktur beteiligt sind, pragmatische und praxistaugliche Lösungen – auch für etwaige Ausnahmeregelungen – zu finden.“