Auf europäischer Ebene stehen zwei wichtige Prozesse für die Kreislaufwirtschaft kurz vor dem Abschluss. Die Verhandlungsteams des Parlaments und der Ratspräsidentschaft hatten sich in „informellen Trilogverhandlungen“ gemeinsam mit der Kommission bereits Ende Dezember 2017 auf Kompromisse für die Europäische Abfallrahmenrichtlinie (Waste Frame Directive, WFD) und die Europäische Verpackungsrichtlinie (Packaging and Packaging Waste Directive, PPWD) geeinigt.
Nach der Zustimmung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) am 23. Februar 2018 sind die Kompromisse heute auch vom zuständigen Umweltausschuss des Europäischen Parlaments ohne Änderungen gebilligt worden. Im nächsten Schritt, voraussichtlich am 16. April, wird der Kompromiss im Plenum des Europäischen Parlaments formell abgestimmt. Im Nachgang dazu wird der Rat die Kompromisse voraussichtlich ohne Debatte annehmen. Nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union treten die neuen Richtlinien in Kraft und die Phase der Umsetzung auf nationaler Ebene beginnt.
„Das Circular Economy Package ist ein großer Schritt für die europäische Kreislaufwirtschaft und bestätigt uns in unseren Bemühungen in Deutschland“, betont Michael Wiener, CEO des Grünen Punkts. „Insbesondere begrüße ich die ambitionierten Recyclingziele, die auf die europäische Abfallhierarchie einzahlen. Wir müssen uns in Europa dafür einsetzen, Abfälle zu vermeiden und, wenn das nicht möglich ist, sie zu recyceln und damit die Materialien im Kreislauf zu halten.“ Weiter betont Michael Wiener: „Europa will die Deponierung von Abfällen beenden – verbessertes Recycling und höhere Quoten sind dafür wichtige Schritte. Mit den teilweise extrem langen Übergangsfristen für die Reduzierung der Deponierung in einigen Ländern läuft Europa allerdings Gefahr, dass wertvolle Rohstoffe über die Müllverbrennung vernichtet werden oder einige Länder zur Müllkippe Europas werden.“
Beide Richtlinien sehen deutlich höhere Recyclingziele für die verschiedenen Abfallarten vor:
• Siedlungsabfälle: Bis 2025 sind 55 Prozent, bis 2030 60 Prozent und bis 2035 65 Prozent der im jeweiligen Mitgliedstaat anfallenden Siedlungsabfälle zu recyceln. Mitgliedstaaten, die im Jahr 2013 eine Recyclingrate von unter 20 Prozent oder eine Deponierungsrate von über 60 Prozent aufwiesen, können Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren und Abweichungen von fünf Prozent für die Recyclingziele in Anspruch nehmen.
• Verpackungen: Bis 2025 sind 65 Prozent, bis 2030 70 Prozent der im jeweiligen Mitgliedstaat anfallenden Verpackungen zu recyceln. Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren und Abweichungen von höchstens 15 Prozent für eines der Materialziele oder aufgeteilt auf zwei Ziele sind möglich. Dabei darf keines der Recyclingziele unter 30 Prozent fallen. Das Recycling von Glas und Papier darf 60 Prozent nicht unterschreiten.
• Kunststoffverpackungen: Bis 2025 sind 50 Prozent, bis 2030 55 Prozent der im jeweiligen Mitgliedstaat anfallenden Kunststoffverpackungen zu recyceln.
Die Kommission wird die Fortschritte der Mitgliedstaaten zukünftig enger überwachen. Mitgliedstaaten, die Übergangsfristen in Anspruch nehmen, müssen die Kommission 24 Monate im Voraus darüber informieren und einen Plan vorlegen, der die Gründe für das Nichterreichen der Ziele erläutert. Außerdem müssen sie Maßnahmen vorlegen, um die Ziele zu erreichen. Zudem sollen die Recyclingziele für Verpackungen bereits 2024 überprüft und möglicherweise erhöht werden.
Grundsätzlich sollen die Mitgliedstaaten bis 2024 die erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) für alle Verpackungen einführen und dafür Systeme einrichten. In Deutschland gibt es ein solches duales System bereits seit 1991. Die Richtlinien müssen in nationales Recht umgesetzt werden und haben daher auch Auswirkungen auf Deutschland.