Nach Auffassung der DUH seien viele deutsche Recyclingstandards überholt. Besonders problematisch sei die Situation bei der Entsorgung FCKW-haltiger Kühlgeräte. Aufgrund veralteter Entsorgungsstandards und unsachgemäßer Praktiken jährlich bis zu eine Million Tonnen CO2-Äquivalente in die Atmosphäre gelangen.
Auf dieses Problem weise die DUH bereits seit vielen Jahren hin. Inzwischen seien viele EU-Staaten am deutschen Entsorgungsstandard für Kühlgeräte vorbeigezogen. Europäische Normungsgremien hätten exzellente Entsorgungsstandards (EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4) erarbeitet, die aber von der bisherigen Bundesregierung nicht berücksichtigt worden seien. Die DUH fordert von einer neuen Bundesregierung, diese europäischen Standards verbindlich in die Behandlungsverordnung für Elektro- und Elektronikgeräte aufzunehmen.
Das bisherige Regelwerk zur Entsorgung von Kühlgeräten – die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) – sei veraltet und beinhaltet große Spielräume zum Betrügen beziehungsweise erschwere eine wirksame Kontrolltätigkeit der Behörden. Diese Spielräume würden nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes auch mit dem aktuell vorliegenden Entwurf der überarbeiteten TA Luft jedoch nicht geschlossen. Vertreter des Bundesumweltministeriums argumentierten zudem, dass die TA Luft nicht das geeignete Regelwerk sei, um im Detail technische Entsorgungsnormen und Auditprozesse für Kühlgeräte festzulegen.
„Da das Bundesumweltministerium die vollständige Übernahme vorbildlicher europäischer Entsorgungsstandards für Kühlgeräte in die TA Luft bisher verweigert, ist zu befürchten, dass eine erneute schwarz-rote Bundesregierung den fatalen Kurs zu Lasten des Klimaschutzes beibehält. Hinzu kommt, dass neue Regelungen in der TA Luft erst nach fünf Jahren für Altanlagen gelten sollen. Dadurch würde das Problem der unsachgemäßen Entsorgung FCKW-haltiger Kühlgeräte, selbst bei einer vollen Integration europäischer Entsorgungsstandards, unnötigerweise weiter verschleppt“, erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
EU-Länder, wie Frankreich, die Niederlande, Luxemburg, Irland, Österreich und die Schweiz setzten bereits Maßstäbe beim Kühlgeräterecycling, weil sie die europäischen Entsorgungsstandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 gesetzlich festgelegt oder über ihre nationalen Rücknahmesysteme verbindlich vorgegeben hätten. Dort müssten die Entsorger von Kühlgeräten Nachweise erbringen, was an behandelten Geräten in die Anlagen reingehe und wie viel Kälte- und Treibmittel aus den Kühlschränken und Truhen tatsächlich herausgeholt werde. Zudem würden Mindestentnahmemengen von Klimagasen verbindlich vorgeschrieben.