„Wir werten das als klare Absage an alle, die die kommunale Abfallwirtschaft privilegiert sehen wollen. Diesen Worten müssen aber auch Taten folgen. Wir halten in diesem Sinne eine Korrektur des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für absolut erforderlich.“
Erfreulich sei auch, dass im Koalitionsvertrag die schon in der Vergangenheit angekündigte Absicht festgeschrieben worden ist, dass Recyclingpotenzial von Altholz zu evaluieren. „Das ist gut und richtig. Nach der Evaluierung muss jedoch eine Novellierung der Altholzverordnung folgen“, erklärte Rehbock. Aus Sicht des bvse sei eine Überarbeitung der Altholzverordnung schon deswegen dringend angezeigt, um den im Laufe der Zeit veränderten Inhaltsstoffen, Materialzusammensetzungen und Materialbehandlungen Rechnung zu tragen. „Als wichtige Grundlage für ein Mehr an stofflicher Nutzung muss darüber hinaus die Getrennthaltung von Altholz weiter ausgebaut werden. So werden zum Beispiel Potenziale aus dem Sperrmüll heute noch lange nicht ausgeschöpft. Des Weiteren sind Qualitätsmanagementsysteme und die Probenahme weiter zu entwickeln.“
Wenig Hoffnung macht der bvse den Koalitionären, dass im Alttextilbereich noch nennenswerte Recyclingpotenziale zu heben sind. „Nach den Erkenntnissen der vom bvse beauftragten Alttextilstudie haben wir in diesem Bereich eine hervorragende Wieder- und Weiterverwendungsquote von 75% und eine Verwertungsquote von 23%“, so Rehbock.
Der bvse begrüßt jedoch die Ankündigung im Koalitionsvertrag, dass ein bundeseinheitlicher und rechtsverbindlicher Rahmen für die Verwertung von mineralischen Abfällen geschaffen werden soll. „Wir werden uns aktiv in die Beratungen zur Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz einbringen. Es gilt hier praktikable Regelungen zu finden.“
Als positiv wertet der bvse auch, dass die Koalitionäre erkannt haben, dass langwierige und bürokratische Planungs- und Genehmigungsverfahren ein massives Hindernis für neue Investitionen in Betriebe und neue Infrastrukturen darstellen. Dies wirke sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands aus, gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen. „Wir hoffen, dass der mit dieser Erkenntnis verbundene Prüfauftrag nach Beschleunigungs- und Entbürokratisierungsmöglichkeiten ernst genommen wird und nicht etwa im Sande verläuft.“