Die Kunststoffrecycler und -Sortierer seien schon in der Vergangenheit in Vorlage gegangen. Nur ein qualitätsgetriebenes Recycling werde wirklich nachhaltig funktionieren. Dafür seien zusätzliche Anstrengungen nicht nur der Abfall- und Recyclingindustrie, sondern auch aller dualen Systeme, der Zentralen Stelle, der Abfüller, Verpackungsdesigner, Einzelhändler und der Markenartikelindustrie erforderlich.
1. Die dualen Systeme müssen sicherstellen, dass die Qualität der Sammelmengen schon bei der Erfassung positiv beeinflusst wird. Das könnte beispielsweise über eine an normierten Erfassungsmengen pro Kopf orientierte Sammelentgeltgestaltung geschehen.
2. Die Packmittelhersteller müssen sich auf folgende Polymertypen für alle Kunststoffverpackungen konzentrieren: Polyethylen (PE-LD und PE-HD), Polypropylen (PP) und Polyethylenterephthalat (PET). Schalen (tiefgezogene Verpackungen) aus PET müssen zukünftig transparent sein und dürfen nicht aus mehreren Schichten verschiedener Kunststoffe bestehen. Die Packmittelhersteller müssen außerdem nicht kompatible, aber fest miteinander verklebte Komponenten, wie PVC, PET, Papier, PA, PVDC und EVOH sowie Aluminiumbedampfungen in Mehrschichtverpackungen, Etiketten und Sleeves durch intelligente recyclingfähige Alternativen ersetzen. Das verwertbare Hauptmaterial muss deutlich über 90% des Gesamtgewichts der Verpackung beitragen. Auf den rein kostengetriebenen Einsatz von Füllstoffen, die die Dichte des Packmaterials nach oben verändern, muss zukünftig verzichtet werden.
3. Die Abfüller müssen dafür sorgen, dass ihr Produkt seiner Verpackung bei gewöhnlicher Verwendung durch den Konsumenten vollständig entnommen werden kann (Restentleerbarkeit). Dies erfordert schon der Respekt des Abfüllers vor seinem eigenen Produkt, ist aber leider immer noch nicht selbstverständlich.
4. Die Verpackungsdesigner müssen intelligente Gestaltungslösungen zur Vermeidung von Littering, z. B. bei kleinteiligen und losen Verschlüssen von Kunststoffverpackungen finden. Kunststoffverpackungen müssen zudem als solche erkennbar sein und dürfen nicht als aus Papier „getarnt“ daherkommen.
5. Die Marketingexperten müssen auf schwarze Verpackungen, unnötige Einfärbungen und Bedruckungen verzichten.
6. Die Zentrale Stelle muss dafür sorgen, dass Lenkungswirkung der an den o.g. genannten Mindestkriterien recyclinggerechten Designs orientierten Lizenzentgeltstrukturen der dualen Systeme (§ 21 VerpackG) auch wirklich erreicht wird. Dazu müssen die Entgeltsprünge/Boni/Mali ins Verhältnis zu den Kosten des fertigen Packmaterials gesetzt werden und in diesem Verhältnis signifikant sein. Nur dann rechnet sich eine Design- und/oder Materialumstellung.
Diese Forderungen kommen in der Vielzahl von Dialogforen der Wertschöpfungskette zum Verpackungsgesetz immer wieder zur Sprache. Jetzt sei es an der Zeit, konkret mit der Umsetzung zu beginnen, fordern BDE und bvse abschließend.