Ein weiteres Ergebnis der Jahresbilanz 2016: Zusätzlich zur Zahl der VE-pflichtigen Betriebe stieg die Gesamtzahl der Unternehmen, die sich mit ihren Verpackungen bei den zurzeit zehn dualen Systemen lizenziert haben, im Jahr 2016 um 3.928 auf insgesamt 55.159 an (2015: 51.231).
Damit erfüllten mehr Unternehmen als je zuvor die Vorgaben der Verpackungsverordnung, indem sie sich mit ihren Verpackungen an einem dualen System beteiligten.
Und erneut belegen die Zahlen, dass niedrige Bürokratiekosten in wirtschaftlicher Selbstverwaltung machbar sind: Für den Betrieb der Hinterlegungsstellen trug jedes Unternehmen, das sich mit seinen Verpackungen an einem dualen System beteiligte, im Jahr 2016 etwa 4,50 Euro.
Die Vollständigkeitserklärung für das Berichtsjahr 2017, die bis zum 1. Mai 2018 zu hinterlegen ist, geht letztmals an das VE-Register der Industrie- und Handelskammern. Mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 übernimmt die neu gegründete Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister diese Aufgabe.