Nach komplizierten Verhandlungsrunden während der letzten Monate konnten laut Gemeinsamer Stelle einvernehmliche Verträge zwischen allen dualen Systemen für das laufende Jahr vereinbart werden.
Bereits im November letzten Jahres hätten sich alle Systeme auf die Meldesystematik der ersten indikativen Mengenberechnung geeinigt. „Wir haben durch die Kompromissbereitschaft aller Beteiligten einen Vertrag unter allen Systemen aushandeln können, welchen nun alle zehn Systeme gezeichnet haben“, so Dr. Mirko Sickinger, Geschäftsführer der Gemeinsamen Stelle GmbH.
Damit sei die Basis geschaffen, dass auch im letzten Jahr der Verpackungsverordnung eine eindeutige Abrechnungssystematik zwischen den dualen Systemen geschaffen wurde. Ab dem Jahr 2019 wird dann das neue Verpackungsgesetz gelten. Der neue Clearingvertrag steht noch unter dem Vorbehalt der Prüfung durch das Bundeskartellamt.