„Denn sie ist Voraussetzung für die Abrechnung ihrer Dienstleistung. Die Auseinandersetzungen der letzten Monate haben den Markt verunsichert. Der BDE appelliert nun an alle Beteiligten, jetzt engagiert an der Umsetzung des Verpackungsgesetzes und an der Gremienarbeit der Zentralen Stelle mitzuwirken. Mit dem neuen Vertrag haben wir eine belastbare Basis für die einheitliche Mengenermittlung, die die Voraussetzung für fairen Wettbewerb ist“, erklärt Kurth abschließend.
BDE begrüßt Einigung auf Clearingstellenvertrag
BDE-Präsident Peter Kurth: „Auch für die betreffenden Entsorgungsunternehmen war es höchste Zeit, dass eine Basis für die künftige Zusammenarbeit einheitlich festgelegt wird."