Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, halten die Verbände es für unumgänglich, die Erhöhung auf den 1. Januar 2019 zu verschieben.
Insgesamt wird die Maut in Deutschland auf rund 40.000 zusätzliche Kilometer Bundestraße ausgeweitet. Die Verbände weisen zudem darauf hin, dass es essenziell ist, diese Mehrbelastungen exakt kalkulieren und die Vertragsgestaltung mit den Kunden der Unternehmen den neuen Mautsätzen entsprechend anpassen zu können. Mit Blick auf die Umgestaltung der Verträge benötigen die Unternehmen eine Vorlaufzeit von mindestens sechs Monaten.
Die für die Recycling- und Entsorgungsbranche erhöhte Dringlichkeit liegt darin, dass die rund 2.000 vertretenen Unternehmen in großem Ausmaß auf die Nutzung der Bundesfernstraßen und des Regionalverkehrs angewiesen sind. Auch die finanzielle Mehrbelastung trifft die Recycler und Entsorger in besonderem Maße.