Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die neue Klärschlammverordnung am 3. Oktober 2017 in Kraft getreten. Zahlreiche Fragestellungen zur Umsetzung auch hinsichtlich der Finanzierung der für die Phosphor-Rückgewinnung erforderlichen Maßnahmen sind allerdings noch offen.
Die Neufassung der Verordnung verpflichtet ab dem Jahr 2029 Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mindestens 100.000 Einwohnerwerten (EW) und ab 2032 Anlagen mit einer Ausbaugröße über 50.000 EW zur Phosphor-Rückgewinnung aus dem Klärschlamm. Diesen Kläranlagen ist dann auch die Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft beziehungsweise im Landschaftsbau untersagt. Bis Ende 2023 müssen die Kläranlagenbetreiber ihre Planungen und Konzepte zur Umsetzung der Verordnung der zuständigen Behörde mitteilen.
Derzeit sind in Deutschland mehr als 30 Verfahren zur Phosphor-Rückgewinnung in der Entwicklung und Erprobung; nur wenige großtechnische Anlagen sind bereits in Betrieb. Die Deutsche Phosphor-Plattform DPP hat eigenen Angaben zufolge bei den zuständigen Ministerien der Länder immer wieder angeregt, die Kommunen bereits heute finanziell beim Bau von großtechnischen oder Demonstrations-Anlagen zu unterstützen. In Hessen ist ein Förderprogramm in Planung, das den Bau von Demonstrationsvorhaben zur Phosphor-Rückgewinnung unterstützt. In Baden-Württemberg werden für die Entwicklung und den Bau von Anlagen zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm und Klärschlammasche im Rahmen des EFRE-Förderprogramms „Innovation und Energiewende “ bereits seit 2014 insgesamt 14 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Allerdings ist bislang unklar geblieben, ob bereits vor dem Stichtag 2029 beziehungsweise 2032 die laufenden Kosten der Phosphor-Rückgewinnung auf die Abwassergebühren aufgeschlagen werden können. Hier äußerte sich Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller auf dem Kongress „Phosphor – Ein kritischer Rohstoff mit Zukunft“ im November 2017 in Stuttgart deutlich: „Die Finanzierung der Phosphor-Rückgewinnung auf den Kläranlagen kann auf die Abwassergebühren umgelegt werden. Damit ist eine Finanzierung der Phosphor-Rückgewinnung auf kommunaler Ebene sichergestellt.“ Die Privathaushalte sollen laut Umweltminister Untersteller dadurch nur sehr moderat belastet werden. Unter Berufung auf eine gutachterliche Aussage seien mit zusätzlichen Kosten von etwa 3 bis 11 Euro pro Einwohner und Jahr zu rechnen.
Somit sei zumindest im Südwesten Deutschlands die Weichenstellung erfolgt, dass Kommunen Phosphor-Rückgewinnungsanlagen bereits heute kostenneutral betreiben können. Die DPP rechnet damit, dass sich andere Bundesländer diesem Vorstoß anschließen werden. Für den Anfang wäre das für die Kommunen ein wichtiges Signal:
„Wenn bereits heute eine Phosphor-Rückgewinnung gebührenfinanziert umgesetzt werden kann, besteht die Möglichkeit, dass anhand des dann realisierten Dauerbetriebs endlich fundierte Kostenpläne der Rückgewinnungsverfahren vorliegen. Nur anhand dieser Realdaten kann sich eine Kommune tatsächlich entscheiden, welches Verfahren auf ihrer Kläranlage am sinnvollsten einsetzbar ist“, so Dr. Daniel Frank, Geschäftsführer der DPP. „Parallel zum Betrieb der Anlagen setzen wir alles daran, Absatzmärkte im Verbund mit Politik, Industrie und den Abnehmern zu definieren und aufzubauen.“
Denn die wichtigste Aufgabe wird es zukünftig sein die Vermarktung der Phosphor-Produkte voranzutreiben. Dazu ist neben der wichtigen Gremien- und Beratungsarbeit vor allem auch die verstärkte Einbindung der landwirtschaftlichen Dienstleister von Nöten, die die Rezyklate dann vertreiben sollen.