Unter anderem haben sie sich auf eine neue Vorgabe für die Recyclingquote des gesamten Siedlungsabfallaufkommens für alle Mitgliedstaaten geeinigt. Diese soll bis 2030 nicht weniger als 60 Prozent betragen. Auch bei der Methode der Quotenberechnung konnten sich die Trilogpartner ein einheitliches Verfahren festlegen.
Letzteres hatte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lange gefordert. Dazu der VKU-Vizepräsident sowie Präsident des europäischen Dachverbandes Municipal Waste Europe (MWE) Patrick Hasenkamp: „Europaweit werden zur Zeit noch unterschiedliche Methoden angewandt. Das macht es schwer, die Leistungen der einzelnen Mitgliedstaaten zu vergleichen. Einheitliche Berechnungsmethoden sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und eine Grundvoraussetzung für höhere Recyclingquoten.“
Außerdem soll nach dem Willen der Trilogpartner die klimaschädliche Deponierung unvorbehandelter Siedlungsabfälle eingeschränkt werden. Auch dafür hatte sich der VKU stark gemacht. Ab 2035 sollen in den Mitgliedsstaaten nicht mehr als 10 Prozent des gesamten Siedlungsabfallaufkommens deponiert werden. Mitgliedstaaten, die 2013 noch über 60 Prozent ihres Siedlungsabfallaufkommens deponiert haben, bekommen weitere fünf Jahre mehr Zeit, die Vorgabe zu erfüllen.
Bei der klimaschädlichen Deponierung sind die Standards in Europa sehr unterschiedlich. Während in einigen Mitgliedstaaten – so etwa in Deutschland – die Deponierungsquote nahe Null ist, liegt sie in anderen Staaten immer noch über 75 Prozent. Hasenkamp: „Die Einschränkung der Deponierung ist eines der wirksamsten Instrumente für eine klima- und ressourcenschonende Abfallwirtschaft. Außerdem ist sie ein wichtiger Anreiz für die Förderung des Recyclings.“
Patrick Hasenkamp abschließend: „Die Einigungen zum Kreislaufwirtschaftspaket sind ein deutlicher Schritt hin zu mehr Klima- und Ressourcenschutz. Die Abfallwirtschaft in Europa ist noch sehr heterogen. In den kommenden Jahren muss es daher darum gehen, dass die Vorgaben in den Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt werden. Das gilt insbesondere für die Vorgaben zur Deponierung. Die positiven Effekte, die sich aus deren Einschränkungen ergeben, müssen unbedingt genutzt werden. Außerdem ist es wichtig, dass die Industrie einen eigenen Beitrag leistet. Wir werden nur dann dauerhaft hohe Recyclingquoten erreichen, wenn die von der Entsorgungswirtschaft gewonnenen Sekundärrohstoffe (recycelte Materialien) auch wieder in den Produktkreislauf eingeführt werden. Hier sollte über verpflichtende Quoten auch für die Industrie nachgedacht werden, zum Beispiel in der EU-Ökodesign-Richtlinie.“