„Die Klage im Rahmen der letztjährigen heißen Vertriebsphase verfolgte offenbar nur ein Ziel, nämlich den Erfolg der RKD der letzten Jahre mit unlauteren Mitteln zu torpedieren. Dazu passte, dass die Kläger den Gerichtskostenvorschuss nicht bezahlt hatten, weshalb RKD die Klage nicht zugestellt wurde und RKD sich daher nicht gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen konnte. Gleichzeit wurde die Klageschrift der Presse zugespielt, ohne RKD die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Diese Art der Stimmungsmache scheint inzwischen ein festes Ritual einiger Marktteilnehmer im Rahmen einer laufenden Vertriebsphase zu sein“, so RKD-Geschäftsführer Dr. Florian Dühr.
Im Rahmen des gültigen Clearingverfahrens habe zuvor auch der für die RKD-Prüfung zuständige System-Wirtschaftsprüfer wiederholt bestätigt, das RKD regelkonform arbeite und insbesondere keine vertragswidrigen Abzüge vorgenommen habe.
Dühr weiter: „Ich hoffe, dass die klagenden Dualen Systeme nunmehr zur Besinnung kommen; letztlich war und ist die Klage nicht gegen RKD gerichtet – was wir ertragen könnten; vielmehr wurden haltlose Unterstellungen gegenüber dem uns prüfenden System-Wirtschaftsprüfer erhoben, die das Gericht nun im Keim erstickt hat.“